Berufliche Bildung

Musikfachhändler/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Verkauf, Marketing und Kassieren statt. Für den Prüfungsbereich Verkauf, Marketing und Kassieren bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Produkte verkaufen und bewerben,
b) kassieren und Berechnungen durchführen sowie
c) wirtschaftliche und soziale Prozesse berücksichtigen kann;
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten; Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Warenwirtschaft und
Rechnungswesen 
60 Minuten
Musikkundlicher
Beratungshintergrund 
90 Minuten
Geschäftsprozesse im Musikhandel 
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 
60 Minuten

Prüfungstermine 

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
b) fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
c) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen kann;
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen; Der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen; Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten. 

Bestehensregeln

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Warenwirtschaft und Rechnungswesen - 10 Prozent,
2. Musikkundlicher Beratungshintergrund - 30 Prozent,
3. Geschäftsprozesse im Musikhandel - 20 Prozent,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde - 10 Prozent,
5. Kundenberatung - 30 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Kundenberatung mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.