Metallfeinbearbeiter/-in
Zwischenprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Feilen, Scheren, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Biegeumformen, Passen, Schrauben und Stiften.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben aus folgenden Prüfungsgebieten schriftlich lösen:
Technologie/Zeichnungslesen (60 Minuten):
- Werkstoffkunde (Bearbeitungseigenschaften der Werkstoffe)
- Messtechnik (Anwendung von Mess- und Prüfzeugen)
- Werkstoffbearbeitung (Vorbereitung zur Arbeitsdurchführung, Arbeitsdurchführung)
- Zeichnungslesen (Zeichnerische Darstellung, Zeichensymbole, Maßeintragungen)
Technische Mathematik (60 Minuten):
Anwendung der Grundrechnungsarten an fachpraktischen Aufgaben wahlweise aus folgenden Bereichen:
Ermitteln von Anreißmaßen, Biegelinien, gestreckten Längen, Bearbeitungszugaben, Toleranzfeldern, Abmaßen, Schnitttiefen, einfachen Lohn- und Zeitberechnungen.
Anwendung der Grundrechnungsarten an fachpraktischen Aufgaben wahlweise aus folgenden Bereichen:
Ermitteln von Anreißmaßen, Biegelinien, gestreckten Längen, Bearbeitungszugaben, Toleranzfeldern, Abmaßen, Schnitttiefen, einfachen Lohn- und Zeitberechnungen.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Technologie
|
60 Minuten
|
Technische Mathematik
|
45 Minuten
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Technisches Zeichen
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45 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
30 Minuten
|
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens 14 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen.
- Manuelle Bearbeitung (ca. 80 v.H., zeitlicher Richtwert):
- Messen und Prüfen
- Anreißen, Körnen
- Feilen, Scheren, Sägen
- Gewindeschneiden
- Biegeumformen
Montage von Einzelteilen und Baugruppen:
Einzelteile nach Zeichnung zu Baugruppen montieren, insbesondere durch Schrauben, Verstiften, Sichern, Passen, Fügen nach Zeichnung zu Baugruppen zusammenfügen sowie bewegliche Verbindungen herstellen. - Maschinelle Bearbeitung (ca. 20 v. H., zeitlicher Richtwert):
- Zentrieren
- Bohren, Senken, Reiben
- Plan- und Langdrehen
- Plan- und Nutenfräsen
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung und Bestehensregeln
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Technologie
|
50 Prozent
|
Technische Mathematik
|
20 Prozent
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Technisches Zeichnen
|
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 Prozent
|
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung jeweils von 100 möglichen Punkten mindestens 50 Punkte erreicht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Bedeutung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 20 Minuten je Prüfungsteilnehmer dauern.