Technische Ausbildungsprüfungen

Mechatroniker/-in

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen, Material und Werkzeug zu disponieren,
  2. Baugruppen und Komponenten zusammenzubauen, zu verdrahten, zu verbinden und zu konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten,
  3. die Sicherheit von mechatronischen Teilsystemen zu beurteilen, mechanische und elektrische Schutzmaßnahmen zu prüfen,
  4. Teilsysteme zu analysieren und Funktionen zu prüfen, Betriebswerte einzustellen und zu messen sowie die Funktionsfähigkeit herzustellen,
  5. Systeme zu übergeben und zu erläutern, die Auftragsdurchführung zu dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, zu erstellen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, die situative Fachgespräche und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden, wobei die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 10 Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten haben.
Weitere Informationen zur Teil 1-Prüfung erhalten Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
 

Teil 2 der Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Arbeitsplanung 105 Minuten
Funktionsanalyse 105 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Weitere Informationen zur Abschlussprüfung erhalten Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Prüfungstermine 


Praktische Abschlussprüfung

Der Ausbildungsbetrieb kann im Vorfeld zwischen dem betrieblichen Auftrag und der praktischen Aufgabe der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) wählen. Die Formulare hierzu erhält der Betrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
 

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten


Gewichtung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich Gewichtung
Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem 40 Prozent
Arbeitsauftrag 30 Prozent
Arbeitsplanung 12 Prozent
Funktionsanalyse 12 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 6 Prozent


Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.


Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

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