Kaufmann/-frau für Büromanagement

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2


Teil 1 (Mitte der Ausbildung):
Prüfungsbereich Prüfungszeit Gewichtung Methode
informationstechnisches Büromanagement 120 Minuten 25% Schriftlich computergestützt

Teil 2 (Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich Prüfungszeit Gewichtung Methode
Kundenbeziehungsprozesse 150 Minuten 30% Schriftlich
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten 10% Schriftlich
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation 20 Minuten 35% Mündlich

Prüfungstermine

Die Übersicht der gestreckten Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen"

Wahlqualifikationen

Die Ausbildung wird durch Wahlqualifikationen vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
Neue Bezeichnung der Wahlqualifikationen seit 01.08.2025
• Auftragsprozess steuern
• Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
• Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen
• Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen
• Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten
• Personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen
• Assistenzaufgaben übernehmen
• Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen
• Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden
• Haushaltsmittel planen und bewirtschaften

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündliche Abschlussprüfung)

Als Zugangsweg zur „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ kann der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung aus zwei Alternativen auswählen:
a) „Report-Variante“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist ein höchstens dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, den der Prüfling über die durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
b) „Klassisches Fachgespräch“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  3. in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfumg mit "ungenügend".