IHK Schwaben

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2


Teil 1 (Mitte der Ausbildung):
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Gewichtung
Methode
informationstechnisches Büromanagement
120 Minuten
25%
Schriftlich computergestützt

Teil 2 (Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Gewichtung
Methode
Kundenbeziehungsprozesse
150 Minuten
30%
Schriftlich
Wirtschafts- und Sozialkunde
  60 Minuten
10%
Schriftlich
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation            
  20 Minuten
35%
Mündlich

Prüfungstermine

Die Übersicht der gestreckten Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen"

Wahlqualifikationen

Die Ausbildung wird durch Wahlqualifikationen vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
• Auftragssteuerung und -koordination
• Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
• Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
• Einkauf und Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Personalwirtschaft
• Assistenz und Sekretariat
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
• Verwaltung und Recht
• Öffentliche Finanzwirtschaft

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündliche Abschlussprüfung)

Als Zugangsweg zur „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ kann der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung aus zwei Alternativen auswählen:
a) „Report-Variante“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist ein höchstens dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, den der Prüfling über die durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
b) „Klassisches Fachgespräch“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  3. in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfumg mit "ungenügend".