Technische Ausbildungsprüfungen

Kartograph/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens zwölf Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer topographischen Karte im Maßstab bis 1:10 000,
  2. Herstellen eines Schriftentwurfs für eine physische Karte oder
  3. Gestalten einer einfachen Präsentationsgraphik.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  2. berufsbezogene arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
  3. Arbeitsabläufe,
  4. raumbezogene Informationen,
  5. kartenkundliches Basiswissen,
  6. kartographische Darstellungsmethoden,
  7. Maßstabs-, Flächen- und Neigungsberechnungen,
  8. Informations- und Kommunikationstechnik.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Kartengestaltung 120 Minuten
Kartenherstellung 90 Minuten
Technische Mathematik 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 


Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 18 Stunden drei Prüfungsstücke anfertigen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Gestalten einer politischen Karte, ausgehend von einer physischen Karte,
  2. Konstruieren einer thematischen Karte und konzeptionelles Planen ihrer Realisierung,
  3. Bearbeiten einer thematischen Karte und Vorbereiten für die Ausgabe,
  4. Bearbeiten einer topographischen Karte im Maßstab kleiner als 1:10 000 und Vorbereiten für die Ausgabe,
  5. Erarbeiten einer Präsentationsgraphik auf der Basis eines kartographischen Produkts oder
  6. Herstellen eines kartographischen Layouts.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar


Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Kartengestaltung mindestens ausreichende
Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.