Technische Ausbildungsprüfungen

IT-System-Elektroniker/-in

Zum 01.08.2020 ist eine Änderungsverordnung der dreijährigen industriellen IT-Berufe in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem neue Fachrichtungen und Einsatzgebiete eingeführt. Des Weiteren gibt es künftig für alle Berufe in der IT-Familie sogenannte gestreckte Prüfungen.
IT-System-Elektroniker/innen arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installations-betrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.
 

Abschlussprüfung Teil 1 (AP1)

1.1 Prüfungstermin

Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Herbst 2021 am 29. September 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Frühjahrs- und Herbsttermin neue Aufgabensätze für Teil 1 vorgelegt. Die Teil-1-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Zwischenprüfung im ersten Block statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen

Für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von 90 Minuten im Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ vor. Dieser Prüfungsbereich wird ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung

Die Aufgabensätze enthalten handlungsorientierte Aufgaben, die praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert sind. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

1.4 Prüfungsinhalte

Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen wird mit in allen IT-Berufen identischen Prüfungsaufgaben geprüft!

1.5 Prüfungskatalog

Ein Prüfungskatalog für die Teile 1 und 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen kann beim U-Form-Verlag bestellt werden.

1.6 Gewichtung

Die AP1 „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ wird schriftlich abgelegt, dauert 90 Minuten und zählt zu 20% in die Abschlussnote.

Abschlussprüfung Teil 2 (AP2)

2.1 Prüfungstermin

Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Winter 2021/2022 am 24. November 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Sommer- und Wintertermin neue Aufgabensätze für Teil 2 vorgelegt. Die Teil-2-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Abschlussprüfungen am zweiten Prüfungstag statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen

Für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfung schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von insgesamt 240 Minuten vor, die sich aufteilt auf jeweils 90 Minuten für die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche und 60 Minuten für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche werden ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft, der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ausschließlich mit gebundenen Prüfungsaufgaben. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung

Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

2.4 Prüfungsinhalte

Gemäß § 10 der Ausbildungsordnungen erstreckt sich Teil 2 der Abschlussprüfung auf alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Gemäß § 10 Abs. 2 sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Inhalte, die bereits in Teil 1 geprüft wurden, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

2.5 Prüfungskatalog

siehe oben

2.6 Prüfungsbereiche der AP2 im Überblick

Prüfungsbereich
Gewichtung
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur
50 %
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen
10 %
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %

Im Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil führt der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie mit praxisbezogenen Unterlagen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. Im zweiten Teil präsentiert der Prüfling seine betriebliche Projektarbeit. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet. Beim IT-Systemelektroniker ist der Prüfungsbereich ‚Anbinden von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung‘ Sperrfach und muss mit mindestens ‚ausreichend‘ bewertet sein.