Technische Ausbildungsprüfungen

Isolierfacharbeiter/-in

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in dem aufbauenden Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin als Zwischenprüfung nach § 42 des Berufsbildungsgesetzes.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden zwei Prüfungsstücke herstellen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen eines Werkstückes aus Blech und
  2. Anbringen einer Dämmung.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 90 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  2. Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und Normen,
  3. Dämmstoffe und Dämmtechnik,
  4. Ummantelungen,
  5. Arbeits- und Schutzgerüste,
  6. berufsbezogene Berechnungen,
  7. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Technologie 75 Minuten
Technische Mathematik 60 Minuten
Technisches Zeichnen 75 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 45 Minuten

Prüfungstermine

Die Termine der Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten Sie von der IHK München für Oberbayern.

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Prüfungsstücke herstellen und eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstücke:
    a) Herstellen eines Formstückes und
    b) Anbringen von Mineralfasermatten an Rohrleitungen oder in Kappen;
  2. als Arbeitsprobe:
    a) Dämmen einer Kälteleitung mit Formteilen oder
    b) Montieren einer Ummantelung.
Die Prüfungsstücke sollen zusammen mit 70 vom Hundert und die Arbeitsprobe soll mit 30 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK München für Oberbayern.