IHK Schwaben

Investmentfond­kaufmann/-frau

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle und Aufgaben in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
1. Depotführung,
2. Rechnungswesen,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Investmentprozess und Fondsbezogenes Rechnungswesen
180 Minuten
Depotgeschäft und Marketing
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
90 Minuten

Fallbezogenes Fachgespräch / mündliche Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm aus unterschiedlichen Gebieten zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
a) Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidung,
b) Produktgestaltung,
c) Anteilspreisermittlung,
d) Fondsreporting,
e) Anlegerschutz.
Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte zugrunde zu legen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und präsentieren sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und adressatengerecht führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Investmentprozess und Fondsbezogenes Rechnungswesen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
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