Gerber/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Crouponieren von Rohhäuten oder Blößen,
  2. Ausstoßen, Nageln und Spannen von Leder,
  3. Anfeuchten von Leder,
  4. Krispeln oder Bügeln von Leder.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Häute- und Fellschäden,
  2. Aufteilung der Flächen von Häuten und Fellen,
  3. Sortierung, Konservierung und Lagerung von Häuten und Fellen,
  4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
  5. Anwenden der Grundrechenarten auf einfache fachspezifische Aufgaben.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Technologie 120 Minuten
Technische Mathematik 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine


Praktische Abschlussprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens sechs Stunden sechs Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Beurteilen der Beschaffenheit von Rohware und Feststellen von Fehlern,
  2. Crouponieren und Entfleischen von Rohwaren oder Blößen,
  3. Ansetzen von Pickel oder Gerbflotten,
  4. Abwelken und Falzen von Leder,
  5. Ausrecken und Spannen oder Ausstoßen von Leder zur Trocknung,
  6. Stollen oder Schleifen von Leder,
  7. Spritzen oder Plüschen von Leder,
  8. Walzen oder Bügeln von Leder,
  9. Messen von Leder,
  10. Beurteilen von Eigenschaften verschiedener Leder und Feststellen von Fehlern.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.