Technische Ausbildungsprüfungen

Fluggerätmechaniker/-in

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Montagearbeiten. Für den Prüfungsbereich Montagearbeiten bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, folgende prozessrelevante Zusammenhänge darzustellen:
  1. technische Unterlagen auszuwerten, seinen Arbeitsplatz einzurichten, Material und Werkzeuge zu disponieren und zu handhaben,
  2. Bauteile zu formen,
  3. Teilsysteme zu montieren, zu demontieren und zu verbinden,
  4. Zwischen- und Endkontrollen durchzuführen,
  5. Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbedingungen einzuhalten.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer Arbeitsaufgabe und schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden, innerhalb dieser Zeit haben die schriftlichen Aufgaben einen Umfang von 90 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Fachrichtung Instandhaltungstechnik
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Instandhaltungstechnik
120 Minuten
Fluggerättechnik
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Fachrichtung Fertigungstechnik
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Fertigungs- und Instandhaltungstechnik
120 Minuten
Fluggerättechnik
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Fachrichtung Instandhaltungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, folgende prozessrelevante Zusammenhänge darzustellen:
  1. Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, betriebswirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen,
  2. Instandhaltungsarbeiten, Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen,
  3. luftfahrtrechtliche Vorschriften, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit zu beachten,
  4. die fachlichen Hintergründe seiner Arbeit zu erläutern und Fachausdrücke auch in englischer Sprache anzuwenden.
Prüfungsvariante 1
Der Prüfling soll in sieben Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit auftragsbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Prüfungsvariante 2
Der Prüfling soll in sieben Stunden ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, bearbeiten, mit auftragsbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Fachrichtung Fertigungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, folgende prozessrelevante Zusammenhänge darzustellen:
  1. Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, betriebswirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen,
  2. Herstellungs- und Montagearbeiten, Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen,
  3. luftfahrtrechtliche Vorschriften, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit zu beachten,
  4. die fachlichen Hintergründe seiner Arbeit zu erläutern; Fachausdrücke auch in englischer Sprache anzuwenden.
Prüfungsvariante 1
Der Prüfling soll in 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit auftrags -
bezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fach -
gespräch von höchstens 30 Minuten führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Prüfungsvariante 2
Der Prüfling soll in 14 Stunden ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, bearbeiten, mit auftragsbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Fachrichtung Instandhaltungstechnik
Prüfungsbereich Gewichtung
Montagearbeiten
30 Prozent
Instandhaltungsauftrag
30 Prozent
Instandhaltungstechnik
15 Prozent
Fluggerättechnik
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Instandhaltungsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. in zwei der Prüfungsbereiche Instandhaltungstechnik, Fluggerättechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.
Fachrichtung Fertigungstechnik
Prüfungsbereich Gewichtung
Montagearbeiten
30 Prozent
Fertigungsauftrag
30 Prozent
Fertigungs- und Instandhaltungstechnik
15 Prozent
Fluggerättechnik
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Fertigungsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. in zwei der Prüfungsbereiche Fertigungs- und Instandhaltungstechnik, Fluggerättechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich Instandhaltungstechnik bzw. Fertigungs- und Instandhaltungstechnik, Fluggerättechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn einer der drei Prüfungsbereiche schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Downloads