IHK Schwaben

Fachmann/-frau für Systemgastronomie (AO 2022)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Produktion und Service
  • im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Gewichtung: 25 %
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
  2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung Gewichtung 20% 90 Minuten schriftlich
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie Gewichtung 20% 120 Minuten schriftlich
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie Gewichtung 25% 90 Minuten praktisch
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10% 60 Minuten schriftlich
Prüfungsbereich Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes
Fachgespräch geführt.
Für die Arbeitsaufgabe sind drei der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Organisation, Prozesse und Standards in der Systemgastronomie,
  2. Produkteinführung,
  3. Warenwirtschaft,
  4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle und
  5. Teamkommunikation und Personalaufgaben.
Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Gebiete zugrunde gelegt werden.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.

Zeitliche Einordnung der Prüfungen

Prüfung Prüfungstermin
Abschlussprüfung Teil 1 Sommer/Winter
Abschlussprüfung Teil 2 Sommer/Winter

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,

1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
  • „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
  • „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ oder
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Zusatzqualifikation Bar und Wein

Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
  2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
  3. Lagerbestände zu kontrollieren,
  4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
  5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
  6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
  7. Weine fachgerecht zu servieren und
  8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
  1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
  2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.