Technische Ausbildungsprüfungen

Fachkraft für Metalltechnik: Umform- und Drahttechnik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe statt. Für den Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
    a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel und technische Unterlagen anzuwenden, technologische Kennwerte zu ermitteln, erforderliche Berechnungen durchzuführen,
    b) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu berücksichtigen,
    c) Bauteile manuell und maschinell zu bearbeiten, umzuformen und durch Schraubverbindungen zu fügen,
    d) Prüfmittel anzuwenden;
  2. der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsstück sechs Stunden und für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungsdauer
Auftragsanalyse und Arbeitsplanung 90 Minuten
Produktionstechnik 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Produktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
    a) Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren, Geschwindigkeiten und Verformungen festzulegen,
    b) Produktionsanlagen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Qualitätsanforderungen zu rüsten, anzufahren und zu betreiben,
    c) Umformwerkzeuge zu beurteilen und Maßkorrekturen durchzuführen,
    d) Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren,
    e) Produktionsanlagen zu überwachen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einzuleiten;
  2. der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen;
  3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Gewichtung

Prüfungsbereich Gewichtung
Produktionsauftrag 60 Prozent
Auftragsanalyse und Arbeitsplanung 20 Prozent
Produktionstechnik 10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche Auftragsanalyse und Arbeitsplanung, Produktionstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Fortsetzung der Berufsausbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik kann in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik im Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker/-in nach der Vorschrift dieses Berufes ab dem dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.