Technische Ausbildungsprüfungen

Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Prüfen der Rohware auf Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit,
  2. Vorbereiten und Bedienen technischer Einrichtungen für die Entsaftung,
  3. Durchführen einer reinfachen Schönung,
  4. Vorbereiten und Ansetzen der Filtration,
  5. Durchführen einfacher Qualitätsuntersuchungen,
  6. Beurteilen der Wasserqualität,
  7. Auswählen und Einstellen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Anforderungen an die Rohware,
  2. Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten,
  3. technische Einrichtungen für die Vorbereitung und Entsaftung der Rohware,
  4. Schönung und Filtration von Säften,
  5. Gewinnung von Frucht- und Gemüsemark,
  6. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  7. Flächen- und Volumenberechnung,
  8. Mischungsberechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsfach Prüfungszeit
Technologie 120 Minuten
Technische Mathematik 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden 4 Arbeitsproben ausführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Prüfungen,
  2. Durchführen und Auswerten von Schönungsvorversuchen,
  3. Vorbereiten der Haltbarmachung und sterilen Ein- und Auslagerung,
  4. Zusammenstellen von Halbwaren und Zutaten nach Rezeptur,
  5. Prüfen der füllfertigen Erzeugnisse auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  6. Erstellen einer Rezeptur zur Herstellung von Fruchtwein,
  7. Vorbereiten der Abfüllung und Kontrollieren der Fertigware.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.