IHK Schwaben

Fachangestellte/r für Markt und Sozialforschung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten bearbeiten:
1. Anwendungsbereiche der Markt- und Sozialforschung,
2. Organisation, datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen,
3. Sekundärstatistiken und Sekundärquellen,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Markt- und Sozialforschungsprojekte
150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung
90 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Im Rahmen eines Fachgespräches soll der Prüfling anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben der Projektbegleitung nachweisen, dass er auftragsbezogene Zielstellungen erkennen, seine Aufgabenstellungen im Gesamtablauf eines Projektes darstellen und begründen sowie sachgerecht und situationsbezogen kommunizieren kann.
Bei der Aufgabenstellung ist ein Forschungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Markt- und Sozialforschungsprojekte gegenüber jedem anderen Prüfungsbereich das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Markt- und Sozialforschungsprojekte und in mindestens zwei der Prüfungsbereiche
1. Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung,
2. Markt- und Sozialforschungsprojekte,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
4. Fallbezogenes Fachgespräch
mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".