Technische Ausbildungsprüfungen

Beton- und Stahlbetonbauer/-in

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Hochbaufacharbeiter.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Bauteile aus Beton und Stahlbeton 180 Minuten
Baukörper aus Steinen 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden
eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für Stürze, Unterzüge, Stützen und Kragplatten mit Deckenanschlüssen oder
  2. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für eine Treppe einschließlich Podest.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellunglisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtung

Prüfungsbereich Gewichtung
Bauteile aus Beton und Stahlbeton 50 Prozent
Baukörper aus Steinen 30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.