Technische Ausbildungsprüfungen

Bauzeichner/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
  2. Freihandzeichnungen,
  3. Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
  4. Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
  5. Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.

Schriftliche Abschlussprüfung

Schwerpunkt Architektur:
Prüfungsgebiet Prüfungsdauer
Baueingabe 90 Minuten
Rohbau 90 Minuten
Ausbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Schwerpunkt Ingenieurbau:
Prüfungsgebiet Prüfungsdauer
Tragwerke 90 Minuten
Massivbau 90 Minuten
Stahl- und Holzbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Schwerpunkt Tiefbau:
Prüfungsgebiet Prüfungsdauer
Straßenbau 90 Minuten
Ver- und Entsorgung 90 Minuten
Landschaftsbau 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
Im Schwerpunkt Architektur:
a) Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen,
b) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Ausbau;
Im Schwerpunkt Ingenieurbau:
a) Erstellen eines Schalplanes oder einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk,
b) Erstellen einer Bewehrungszeichnung und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Stahl- oder Holzbau;
Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
a) Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau,
b) Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung und
c) Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau.
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtung

Schwerpunkt Architektur:
Prüfungsgebiet Gewichtung
Baueingabe 30 Prozent
Rohbau 25 Prozent
Ausbau 25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent
Schwerpunkt Ingenieurbau:
Prüfungsgebiet Gewichtung
Tragwerke 25 Prozent
Massivbau 30 Prozent
Stahl- und Holzbau 25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent
Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
Prüfungsgebiet Gewichtung
Straßenbau 30 Prozent
Ver- und Entsorgung 25 Prozent
Landschaftsbau 25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.