Schuhfertiger/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 120 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
1. Anfertigen und Kontrollieren der Schuhschäfte für ein Paar Schuhe, einschließlich Stanzen der Schaftteile,
2. Vorrichten der Schaftteile sowie Steppen von Halte- und Ziernähten.
Dabei soll der Prüling zeigen, daß er die Zusammenhänge von Technik, Betriebsorganisation, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsgebiet Prüfungsdauer
Schuhtechnik
120 Minuten
Gestaltung und Konstruktion
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens zehn Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden eine Planungsaufgabe bearbeiten. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
Anfertigen eines Paares Schuhe, einschließlich vollständigen Auszeichnens der Lederhaut, Stanzen unter Beachtung rationeller Einteilung und der Qualitätskriterien, Vorrichten und Steppen der Schaftteile, Einsteppen von Futter, Montieren der Schuhe sowie Ausführen von Abschlußarbeiten;
  1. als Planungsaufgabe:
Skizzieren und Bezeichnen eines Schuhmodells entsprechend der Arbeitsaufgabe, Erstellen eines Arbeitsablaufplans sowie Anfertigen einer Leistenkopie.
Bei der Anfertigung des Prüfungsstücks sowie bei der Durchführung der Planungsaufgabe sollen Maßnahmen zum Sichern der Qualitätsstandards, der Arbeitssicherheit sowie Informations- und Kommunikationstechniken einbezogen werden. Die Anfertigung des Prüfungsstücks wird an Hand praxisorientierter Unterlagen dokumentiert.
Durch die Anfertigung des Prüfungsstücks und die Durchführung der Planungsaufgabe soll der Prüling belegen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und fertigungsgerecht umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen kann.
Die Arbeitsaufgabe soll mit 80 vom Hundert und die Planungsaufgabe mit 20 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsgebiet Gewichtung
Schuhtechnik
25 Prozent
Gestaltung und Konstruktion
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Prüfungsstück
40 Prozent
Planungsaufgabe
10 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in dem Prüfungsstück oder der Planungsaufgabe oder in einem der drei Prüfungbereiche mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.