Technische Ausbildungsprüfungen

Aufbereitungsmechaniker/-in

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls;
  2. als Arbeitsproben:
  • Herstellen einer mechanischen Verbindung,
  • Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
  2. Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
  3. berufsbezogene Berechnungen,
  4. Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
  5. Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  6. Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  7. Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
 Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsgebiet Prüfungsdauer
Technologie
120 Minuten
Arbeitsplanung
90 Minuten
Technische Mathematik
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüling soll im praktischen Teil der Prüung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe;
  2. als Arbeitsproben:
  • Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatisierten Aufbereitungsanlage oder eines Anlagenteils,
  • Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
  • Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
  • Fehlersuche.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsgebiet Gewichtung
Technologie
20 Prozent
Arbeitsplanung
10 Prozent
Technische Mathematik
10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Prüfungsstück
20 Prozent
Arbeitsproben
30 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.