Baufachwerker/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden zeigen, dass er bis zu zwei Prüfstücke bzw. Arbeitsproben anfertigen kann
- Herstellen einfacher Holzverbindungen und Schalungen
- Herstellen einer Gipskarton-Metallständerwand und zum Nachweis der Kenntnisse in insgesamt höchstens 150 Minuten Aufgaben lösen in Technologie / Zeichnungslesen 75 Minuten
- Technische Mathematik 75 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in 180 Minuten mehrere Aufgaben schriftlich lösen.
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Technologie | 60 Minuten |
Technische Mathematik | 45 Minuten |
Technisches Zeichnen | 45 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 30 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll bei der praktischen Abschlussprüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
- einen einfachen Baukörper aus Metallständern und Bauplattenbeplankung in Leichtbauweise mit oder ohne Dämmung herstellen
- eine einfache Deckenkonstruktion in Leichtbauweise herstellen
Dabei soll er zeigen, dass er über folgende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt:
- Arbeitsplanung: Ziel des Auftrags erkennen und folgerichtige Arbeitsschritte durchführen
- Einfache Zeichnungen lesen und anfertigen
- Werkzeuge fachgerecht einsetzen
- Messungen, Einmessen einfacher Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe durchführen
- Anlegen und Überprüfen von rechten Winkeln
- Bearbeiten der Stoffe und Materialien für den Ausbau
- Sperr- und Dämmstoffe gegen Feuchtigkeit, Wärme, Kälte, Schall verwenden
- Bedienen der gebräuchlichsten Holzbearbeitungsmaschinen
- Herstellen von Holzverbindungen, Befestigungen und Rahmenkonstruktionen
- Grundkenntnisse der Bauplatten, insbesondere Akustik-, Gipskarton- und Faserzementplatten
- Herstellen einfacher Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen
- Herstellen von Leichtbauwänden und abgehängten Decken einschließlich Unterkonstruktion
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Gewichtung
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Technologie | 50 Prozent |
Technische Mathematik | 20 Prozent |
Technisches Zeichnen | 20 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und praktischen Prüfung jeweils von 100 möglichen Punkten mindestens 50 Punkte erreicht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.