IHK Schwaben

Zeugnisse

Übernahme der Durchschnittsnote des Berufsschulzeugnisses in das IHK Prüfungszeugnis

Seit 2006 kann ausschließlich auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusses auf dem IHK-Prüfungszeugnis ausgewiesen werden.
Das Formular für die Notenübermittlung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Ausstellung einer Zeugniszweitschrift

Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht mehr finden, so können Sie direkt hier Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses anfordern.
Die Gebühr hierfür beträgt gem. Punkt 1.14 des Gebührentarifs der IHK-Schwaben 30,00 Euro. Rechtsgrundlage der Industrie- und Handelskammer Schwaben für das Anfertigen von Zeugniszweitschriften und von Auszügen aus den Prüfungsunterlagen ist die Prüfungsordnung § 31 für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwaben sowie die Gebührenordnung der IHK Schwaben. Sofern Sie das Ausstellen einer Zeugniszweitschrift wünschen, füllen Sie bitte beiliegenden Antrag lückenlos aus und senden uns diesen per Fax, E-Mail oder Post. Sie erhalten dann von der IHK Schwaben einen Gebührenbescheid in Höhe von 30,00 Euro. Sobald diese Gebühr von Ihnen bezahlt wurde, veranlassen wir die Versendung Ihrer Zeugniszweitschrift.