Sprechtag

CE: Sprechtage und Themen

Das CE-Kennzeichen (Conformité Européenne) bringt die Übereinstimmung (Konformität) eines Produktes mit den Mindestanforderungen der jeweils anzuwendenden EU-Richtlinien zum Ausdruck und hilft so, neben zollrechtlichen auch technische Handelshemmnisse zu überwinden.
CE-Sprechtag
Bringen Sie nur sichere Produkte auf den Markt. Nur sichere Produkte profitieren vom freien Warenverkehr innerhalb der EU. Im CE-Sprechtag beantworten wir Ihre Fragen zur CE-Kennzeichnung und geben Ihnen Orientierung, wie Sie den Einstieg in das Thema angehen. 
 CE-Sprechtage – Sie fragen, wir antworten (kein Vortrag)
Unsere CE-Sprechtage finden sechs Mal pro Jahr statt. Die nächsten Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Die neue EU-Maschinenverordnung 
Seit dem seit dem 19. Juli 2023 ist die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 in Kraft. Mit der neuen Verordnung wird die bisher gültige Maschinerichtlinie an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Es gilt eine Übergangszeit von 42 Monaten. Danach, also ab dem 20.Januar 2027, ist die Verordnung zwingend anzuwenden.
Security und KI sind die großen Themen, auf das sich Hersteller von vernetzten Maschinen – die Maschinenverordnung spricht von "smarten Maschinen" - vorbereiten sollten, da hier unter Umständen die gesamte Steuer- und Regelungsarchitektur betroffen ist und hier auch aus anderen Rechtsbereichen Anforderungen an Hersteller gestellt werden.
Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 stellt die EU zum Download in den Sprachen der EU kostenfrei zur Verfügung. In unserem IHK Spezial Webinar stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.
Das CE-Kennzeichen und der BREXIT - Was hat sich geändert? 
Das Vereinigte Königreich (UK) hat die EU am 1. Februar 2020 verlassen. Mit Ablauf der vereinbarten Übergangszeit am 1. Januar 2021 werden Hersteller und Einführer (Importeure) mit Sitz in Großbritannien nicht länger als in der EU ansässige Wirtschaftsakteure betrachtet.
UK hat zum 1. Januar 2021 das neue Kennzeichen UKCA (UK Conformity Assessed) eingeführt. Mehr zur UKCA-Kennzeichnung unter www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking 
Brexit: CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig
Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hat bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 
Eine Auflistung der Produkte, für die die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt finden Sie auf unserer Webseite "Kennzeichnung in UK" oder bei Germany Trade and Invest (GTAI)
Hilfreiche Links zum BREXIT
- Die aktuelle britische Gesetzgebung kann hier eingesehen werden: www.legislation.gov.uk/ Im Zweifelsfall gelten die dort genannten Regeln. 
- Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) |  Beyond Brexit: das Abkommen für die Zeit danach

Das CE-Kennzeichen für Medizinprodukte
Wesentliche Neuregelungen im Medizinprodukterecht
Die neue Verordnung EU-Medical Device Regulation (MDR) sollte ab dem 26. Mai 2020 gelten. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben den Termin um ein Jahr  verschoben. Die MDR gilt somit seit dem 26. Mai 2021.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Informationsblatt und eine Checkliste für Hersteller von Medizinprodukten erarbeitet, das die wesentlichen Neuregelungen und Probleme aufzeigt sowie konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 205 KB) und die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1706 KB) finden Sie im Downloadbereich. Ein DIHK-Webinar zu den neuen Vorgaben für Medizinprodukte finden Sie hier.

Die neue Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte finden Sie hier.

Grundlegendes zur Produktsicherheit und zum CE-Kennzeichen
Die CE-Richtlinien legen für bestimmte Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ziel ist der freie Verkehr sicherer Waren im europäischen Wirtschaftsraum. Das CE-Kennzeichen dient hierbei als „Reisepass für Produkte“ innerhalb der EU. Es ist aber auch für selbst genutzte Maschinen und Anlagen relevant.
Etliche CE-Richtlinien sind in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt. Sowohl Hersteller, Importeure als auch Händler sind demnach verpflichtet, nur sichere Produkte auf den europäischen Binnenmarkt zu bringen.
In den Normen-Infopoints können Sie die für Ihr Produkt in Frage kommenden Normen campusweit kostenfrei einsehen. Normen-Infopoints, mit DIN-Normen und VDI-Richtlinien, finden Sie in Schwaben an den Hochschulen in Augsburg und Kempten
Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter eine CE-Richtlinie fällt. Folgende EU-Richtlinien sehen die CE-Kennzeichnung derzeit vor (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 
  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen(2014/35/EU)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (2014/53/EU)
  • Bauprodukte (EU 305/2011)
  • Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG)
  • Persönliche Schutzausrüstungen ((EU)2016/425)
  • Von einigen Ausnahmen abgesehen gilt die neue Verordnung (EU) 2017/745 - EU-Medical Device Regulation (MDR) - für Medizinprodukte ab dem 26. Mai 2021 und die Verordnung 746 über In-Vitro-Diagnostika (IVD) ab dem 26. Mai 2022. Die beiden Verordnungen werden die Medizinprodukte-Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG sowie die In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG ablösen.
  • Einfache Druckbehälter (2014/29/EU)
  • Ortsbewegliche Druckbehälter (2010/35/EU)
  • Nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU)
  • Gasverbrauchseinrichtungen (2016/426/EG)
  • Explosivstoffen für zivile Zwecke (2014/28/EU)
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (2014/34/EU)
  • Sportboote (2013/53/EU)
  • Aufzüge (2014/33/EU)
  • Druckgeräte (2014/68/EU)
  • Seilbahnen für den Personenverkehr ((EU) 2016/424)
  • Outdoor Richtlinie / Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Maschinen (2000/14/EG)
  • Messgeräte (2014/32/EU)
  • Pyrotechnische Gegenstände (2013/29/EU)
  • Ökodesign-Richtline / Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (2009/125/EG)
Eine Übersicht über die gültigen Richtlinien der Europäischen Union bei der Bereitstellung von Produkten bietet die Website der Europäischen Kommission (in allen EU-Sprachen).
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit bietet auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in seinen Merkblättern zur EU-Produktpolitik .
Besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission zum Thema CE-Kennzeichnung.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Sprechtage zur Verfügung. Sprechen Sie die genannten Ansprechpartner an, wenn Sie einen kostenfreien Termin buchen möchten. 
Textilkennzeichnung
Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKVO), (EU) Nr. 1007/2011, regelt insbesondere die Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen. Sie trifft ferner Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern sowie über die Kennzeichnung nicht textiler Teile tierischen Ursprungs (zum Beispiel Fell oder Leder). Mehr dazu im Merkblatt zur Textilkennzeichnung, das von der IHK für München und Oberbayern zur Verfügung gestellt wird.