Handel

Ladendiebstahl im Einzelhandel

Dem deutschen Einzelhandel entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe durch Warenschwund. Die Waren werden von Ladendieben oder unehrlichen Mitarbeitern gestohlen, verschwinden durch administrative Fehler oder betrügerische Lieferanten.
Diese Verluste treffen letztlich die Kunden über höhere Preise. Durch die Mehrwertsteuerausfälle wird aber auch die Volkswirtschaft als Ganzes geschädigt. Die Verhinderung von Ladendiebstählen dient folglich dem Einzelhandel, dem Verbraucher und der Allgemeinheit.
Was tun gegen Ladendiebstahl?
Wichtigste Stellschraube sind die Mitarbeiter. Sie sollten so geschult werden, dass sie im Idealfall in der Lage sind, frühzeitig einen potenziellen Dieb zu erkennen und anschließend die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Teilweise bieten örtliche Polizeibehörden entsprechende Schulungsmaßnahmen an. Auch private Sicherheitsunternehmen und viele IHKs führen Informations- und Schulungsveranstaltungen durch beziehungsweise können kompetente Ansprechpartner benennen.
Ein weiteres Instrument zur Vermeidung von Diebstählen ist die Gestaltung der Verkaufsräume. Sie kann dazu beitragen, potenzielle Täter zu verunsichern und sie zu überwachen. Die Räumlichkeiten sollten übersichtlich und möglichst komplett einsehbar sein. Dabei können zum Beispiel Spiegel hilfreich sein. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass sich die Kunden beim Einkauf nicht unwohl fühlen. Die Privatsphäre muss trotz Überwachungsmaßnahmen gewahrt bleiben.
Ergänzend können technische Maßnahmen eingesetzt werden, die die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter ergänzen. Sie können den Ladendiebstahl erschweren oder durch Überwachungsfunktionen Alarme auslösen, aber keinen Dieb stellen. Das Angebot ist vielfältig: Es reicht von einfachen mechanischen Vorkehrungen bis zu technisch anspruchsvollen elektronischen Hilfsmitteln. Gerade in Zeiten eines immer freier gewordenen Warenzugangs und abnehmender Personaldichte auf gleichbleibender Fläche gewinnen technische Maßnahmen an Bedeutung.
Für welche Maßnahmen sich ein Geschäft entscheidet, hängt von der Diebstahlgefährdung des Sortiments, vom Betriebstyp, der Lage, dem sozialen Umfeld, den baulichen Voraussetzungen und den finanziellen Möglichkeiten ab. Besonders dort, wo leicht zu entwendende Waren, hochmodische Artikel oder technische Geräte sowie relativ kleine hochwertige Produkte angeboten werden, wird die Warensicherung immer wichtiger. Grundsätzlich gibt es fünf Formen: die mechanische Sicherung, die elektronische Leinensicherung, die elektronische Artikelsicherung (EAS), die Warensicherung mit RFID (Radiofrequente Identifikation) und die Kameraüberwachung.
Erwischt – und nun?
Jedermann – das heißt jeder Kunde, jeder Detektiv und natürlich auch jeder Mitarbeiter – hat ein sogenanntes Festnahmerecht nach § 127 StPO (Strafprozessordnung). Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass er die Tat zweifelsfrei beobachtet hat. Verdachtsmomente allein reichen nicht aus. Keinesfalls sollten Mitarbeiter bei einem Fluchtversuch oder Gewaltanwendung weiteren Maßnahmen ergreifen und sich in Gefahr bringen.