TSE bei Registrierkassene

FAQ zur Aufrüstung von Registrierkassen (TSE)

Warum gibt es TSE?

Das Finanzamt möchte ein stärkeres Auge auf Branchen haben, die viel mit Bargeld hantieren. Denn es besteht die Befürchtung, dass nicht immer alle Einnahmen ordnungsgemäß verbucht werden. Die Kassensicherheitsverordnung schreibt daher seit 2021 nicht nur die Bon-Ausgabepflicht fest, sondern zudem auch eine zertifizierte “Technische Sicherheitseinrichtung” (TSE) für elektronische Aufzeichnungssysteme in Kassen vor.

Was ist TSE?

Die TSE besteht aus einer einheitlichen digitalen Schnittstelle, einem Speichermedium sowie einem Sicherheitsmodul. Damit speichert sie die aufgezeichneten Daten und verhindert eine Manipulation der Aufzeichnungen durch nachträgliches Verändern oder Löschen. Diese Daten können durch die Finanzbehörde eingefordert werden, um deren Richtigkeit zu prüfen. TSE-Ausführungen können u.a. mit USB-Sticks, SD-Karten oder Clouds angeboten werden.

Ist eine TSE Pflicht?

In der Kassensicherheitsverordnung wird unter § 146a der Angabenordnung festgelegt, dass sämtliche elektronischen Kassensysteme über eine TSE verfügen müssen. Denn ohne TSE ist eine ordnungsgemäße Einstufung der Kassenführung des Unternehmens durch das Finanzamt nicht möglich.
Da sämtliche Aufschubfristen für die Einführung einer TSE zu 2023 ausgelaufen sind, müssen alle elektronischen Kassen bereits jetzt über eine TSE verfügen.

Gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle elektronischen Kassen über eine TSE verfügen. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Kassensystems. Die Nutzung einer offenen Ladenkasse ist weiterhin möglich, in diesem Fall müssen jedoch umfangreiche Aufzeichnungspflichten beachtet werden.

Was bedeutet das für den Kassenbon?

Der Kassenbon ist der Nachweis für eine ordnungsgemäße, lückenlose und manipulationssichere Erfassung des Umsatzes. Deshalb muss der Bon zusätzliche Informationen über die Signierung der Transaktion per TSE enthalten. Dies kann schriftlich oder per QR-Code erfolgen. 
In manchen Fällen muss dieser zusätzliche Ausdruck auf dem Bon vom Kassenanbieter extra eingerichtet werden. Prüfen Sie die Bons aus Ihrer Ladenkasse und sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Dienstleister.
Detailliertere Informationen zur TSE finden Sie hier.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: 25. April 2024