Existenzgründung Gastronomie

Gaststättenunterrichtung

Wer muss eine Gaststättenunterrichtung besuchen?

Jeder der eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Wer ist von der Unterrichtung befreit?

  • Derjenige, der an einer Unterrichtung bereits einmal teilgenommen hat. Der Unterrichtungsnachweis gilt deutschlandweit und ist zeitlich unbegrenzt. Falls die Teilnahmebescheinigung nicht mehr auffindbar ist, kann eine Zweitschrift beantragt werden.
  • Derjenige, der auf den Ausschank alkoholischer Getränke verzichtet.
  • Bestimmte Berufsabschlüsse befreien von der Verpflichtung an der Unterrichtung teilzunehmen. Alle Ausnahmeregelungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB).

Wann und wo finden Unterrichtungen statt?

Bitte wählen Sie zur Anmeldung einen der nachfolgenden Termine:
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Gewerbeamt/Ordnungsamt erhalten Sie am Ende der Unterrichtung, sofern wir spätestens einen Werktag vor der Unterrichtung einen Zahlungseingang verbuchen konnten.
Die Teilnehmergebühr beträgt 75 Euro.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme?

Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Die Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Die Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden gebeten, sich über Termine und Orte für fremdsprachliche Unterrichtungen, bspw. bei der IHK für München und Oberbayern zu erkundigen.

Video zur Gaststättenunterrichtung
 

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© BIHK