Belgien

Mitarbeiterentsendung nach Belgien

Anforderungen für eine Entsendung nach Belgien
I. Arbeitsgenehmigung
EU-Bürger brauchen grundsätzlich keine Erlaubnis für einen Arbeitseinsatz in Belgien. Handelt es sich bei dem Arbeitseinsatz jedoch um Dienstleistungen in Form von Aushilfsarbeit, Leiharbeit oder den Austausch zwischen verwandten Unternehmen, muss eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Ausführliche Informationen stehen in deutscher Sprache auf den Internetseiten des „Federal Public Service Employment, Labour and Social Dialogue“ zur Verfügung: https://beschaeftigung.belgien.be/de

II. Die Limosa-Meldepflicht
Ausländische Unternehmen oder Organisationen, die Mitarbeiter nach Belgien entsenden, sowie Selbstständige, müssen sich bei den belgischen Behörden vor Beginn der Tätigkeit anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Internetplattform „Limosa“, die auch in Deutsch verfügbar ist. Arbeitgeber müssen die Entsandten anmelden, während Selbstständige sich selbst anmelden.
Direkt nach der vollständigen Anmeldung über das Onlineportal wird ein Limosanachweis (Limosa-1) ausgestellt. Diese Bescheinigung muss ausgedruckt werden und dem belgischen Kunden vorgelegt werden. Außerdem sollten entsandte Arbeitnehmer während des gesamten Aufenthalts in Belgien eine Kopie mit sich führen.
Der Link zur Anmeldung: https://www.international.socialsecurity.be/working_in_belgium/de/limosa.html
Es gibt neben der allgemeinen Verpflichtung zur Meldung verschiedenen Ausnahmen. Die meisten beziehen sich auf bestimmte Gründe oder die Dauer des Aufenthalts. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.international.socialsecurity.be/working_in_belgium/de/limosa.html
III. Bau- und Montagearbeiten in Belgien
Seit dem 01.06.2009 sind Bau- und Montageunternehmen dazu verpflichtet, ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne MwSt.) eine so genannte „Einmalige Baustellenmeldung“ (EBM) vorzunehmen. Diese Meldepflicht betrifft auch Auftragnehmer, die Subunternehmer beschäftigen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten von „sozialesicherheit.be“ auf Französisch und teilweise Deutsch erhältlich.

IV. Arbeitsrechtliche Aspekte
Deutsche Arbeitgeber müssen bei einer Entsendung nach Belgien gesetzliche Bestimmungen zur Arbeit, Vergütung und Beschäftigung beachten und einhalten. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich im Wesentlichen um Arbeits- und Ruhezeiten, Mindestlohntarife, Interimsarbeit, Gleichstellung der Behandlung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.socialsecurity.be/

VI. Berufsbefähigung
In Belgien gibt es ca. 40 reglementierte Berufe. Ein paar Beispiele sind: Elektriker, Fliesenleger, Dachdecker, Schreiner, Fensterbauer, Bäcker, Fahrzeughändler, Fleischer, Maurer, Optiker, Kältetechniker, KFZ- und Fahrradtechniker, Heizungsbauer oder Arbeiten im Bereich Putz- und Estrich und allgemeine Bauarbeiten. Um reglementierte Berufe in Belgien auszuüben, müssen deutsche Arbeitnehmer berufsspezifische Qualifikationsnachweise erbringen. Weitere Information finden Sie hier: https://business.belgium.be/de/ihr_unternehmen_verwalten/qualifications_professionnelles
Weitere Hinweise finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern