Großbritannien

Mitarbeiterentsendung nach Großbritannien

London
Seitdem der Brexit am 31. Dezember 2020 vollständig vollzogen wurde, ergeben sich Änderungen bei Geschäftsreisen und Mitarbeiterentsendung ins Vereinigte Königreich sowie der Sozialversicherung. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen für eine Geschäftsreise/Entsendung nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich) seit 2021 gelten.

Einreise und Aufenthalt

Für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ist seit Oktober 2021 die Einreise nur noch mit Reisepass (kein Personalausweis mehr!) möglich.  Dieser muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visumsfreie Einreise über die Besucherroute

Seit dem Jahr 2021 können entsendete Mitarbeiter teilweise über die Besucherroute ins Vereinigte Königreich einreisen. Dies ist für kürzere Entsendezeiträume (bis zu 6 Monate) interessant.
Dabei werden deutsche Staatsangehörige wie alle EU-Bürger als visumfreie Staatsangehörige eingestuft und es bedarf keines Antrags auf ein Visum. Das „Besuchervisum“ wird bei der Einreise automatisch vermerkt. Der Einwanderungsbeamte kann an der Grenze (muss aber nicht) Fragen stellen oder Dokumente verlangen. 
In jedem Fall sollten Sie Ihren Arbeitnehmern ein Schreiben mitgeben, das Auskunft gibt über den Aufenthalt hinsichtlich
  • Finanzierung (Vorhandensein ausreichender Finanzmittel, um die Reisekosten zu tragen und Bestätigung, dass keine direkten Zahlungen zwischen Einreisenden und möglichen Kunden im Vereinigten Königreich stattfinden)
  • Art (Einreise dient nur der Ausübung erlaubter Tätigkeiten)
  • Dauer (Absicht, wieder auszureisen)
Teilweise gehen die Anforderungen noch weiter. Hier gibt es eine Übersicht der britischen Regierung, welche Dokumente bei der Einreise mitgeführt werden sollten.
Diese erlaubten Tätigkeiten, die im Rahmen der visumsfreien Besucherroute ausgeführt werden dürfen, sind u.a. Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen, Seminaren, Vorstellungsgesprächen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse, Teilnahme an Messen für Werbezwecke, unternehmensinterne Aktivitäten (wie z.B. Schulungen). Hier können Sie die vollständige Liste einsehen.

Praxisbeispiel Messebau:
Ein deutsches Unternehmen erhält von einem britischen Kunden den Auftrag, einen Messestand aufzubauen. Eine visumsfreie Einreise ist möglich, wenn
  • die Montageleistung (Auf- und Abbau des Messestandes (Installation PA 7)) im vertraglichen Zusammenhang mit dem (Miet-) Vertrag zum Messestand steht 
  • der Aufenthalt nur bis zu 1 Monat andauert
  • die entsandten Mitarbeiter EU-Bürger sind und einen gültigen Reisepass vorweisen

Einreise mit Visum

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Einreise für EU-Bürger (außer Iren) nach Großbritannien für Arbeitseinsätze mit einer Dauer von über sechs Monaten und für Aktivitäten, die nicht über die Besucherroute erlaubt sind, visapflichtig.
Grundsätzlich sind die Visa im Vereinigten Königreich an hohe Bedingungen des Antragstellers geknüpft und es bedarf der Mitwirkung des englischen Geschäftspartners. Denn derjenige mit Niederlassung und Präsenz im Vereinigten Königreich muss die sogenannte Sponsorship License halten, die von der Behörde UK Visas & Immigration vergeben wird, damit dann damit die ausländischen Beschäftigten (auch Entsendekräfte) gesponsert werden. Damit kann dann das Visum beantragt werden. 
Seit April 2022 ist das Global Business Mobility Visum eingeführt worden, das verschiedene Einreiserouten abdeckt, die für unterschiedliche geschäftliche Zwecke ausgelegt sind.
  • Senior or Specialist Worker
  • Graduate Trainee
  • UK Expansion Worker
  • Secondment Worker
  • Service Supplier
Für welche Tätigkeiten, welches Visum erforderlich ist, orientiert sich an einer Liste von Positionen/Tätigkeiten, die mit der jeweiligen Einreiseroute vereinbar sind.
Weitere Informationen zur Orientierung bei den Fragen, ob eine Dienstleistung im Vereinigten Königreich erbracht werden darf, ob ein Visum beantragt werden muss, welche Visaroute in Frage kommt und/oder eine Sponsorship Licence UK vorgehalten werden muss, erhalten Sie bei Germany Trade & Invest oder der Deutsch-Britischen Industrie und Handelskammer in London

Haben Sie Mitarbeiter, die bereits vor 31.12.2020 im Vereinigten Königreich gearbeitet haben?
Möglicherweise gibt es die Alternative des frontier worker permit. Ein frontier worker ist ein Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger, der für seine berufliche Tätigkeit regelmäßig ins Vereinigte Königreich pendelt, der Hauptwohnsitz aber außerhalb liegt, und ggf. als Grenzgänger eingestuft werden kann. Da dieses Antragsverfahren sehr einfach ist (keine Gebühren, kann online gestellt werden, keine Anwesenheit in UK erforderlich und keine Fristen zu beachten) könnte dies für Sie und ihre zu entsendenden Mitarbeiter interessant sein. Wenn Sie also jemanden entsenden möchten, der vor 31.12.2020 regelmäßig im Vereinigten Königreich eingesetzt wurde, lohnt es sich, die Vorgaben des frontier worker permits zu prüfen.

Sozialversicherung

Im Handelsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreicht sind auch Regelungen zur Sozialversicherung bei vorübergehender Auslandsbeschäftigung zu finden. Entsendete Arbeitskräfte sollen demnach weiterhin nur im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sofern

  • die Dauer der Auslandsbeschäftigung nicht 24 Monate überschreitet, und
  • der entsandte Mitarbeiter nicht einen anderen entsandten Mitarbeiter ablöst.

A1-Bescheinigung weiterhin gültig

Die A1-Bescheinigungen für Entsendungen können weiterhin für das Vereinigte Königreich beantragt werden. Das Handelsabkommen sieht künftig ein Nachfolgedokument vor, das dann die A1-Bescheinigungen ersetzt. Darüber werden Sie von uns rechtzeitig informiert.
Die Beantragung erfolgt wie gewohnt bei der Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten) oder der Deutschen Rentenversicherung (bei privat Versicherten).

Steuerliche Aspekte bei Bau- und Montagetätigkeiten

Die wichtigsten Bestimmungen zu steuerlichen Aspekten bei der Ausführung von Bauleistungen und Montagen, etwa dem Construction Industry Scheme (CIS), hat die Deutsch-Britische IHK zusammengefasst.