Exportkontrolle

Genehmigungspflicht ja oder nein?

Ob der Export kontrolliert wird, also eine Genehmigung erforderlich ist oder gar ein Verbot besteht, hängt davon ab
  • was Sie liefern, durchführen oder verkaufen wollen
  • in welches Land dies erfolgen soll
  • für wen die Güter bestimmt sind und
  • welcher Verwendungszweck gegeben oder anzunehmen ist.
Die Exportkontrolle verwendet den Begriff "Güter" und meint damit nicht nur Waren, sondern auch Technologie und Software. Dies lässt sich am Beispiel einer Werkzeugmaschine verdeutlichen. Die Werkzeugmaschine (Ware), die Steuerung der Maschine (Software) und das Know-how zur Fertigung der Maschine (Technologie) könnten als Export genehmigungspflichtig sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Technologie oder Software physisch geliefert wird oder die Informationen per Mail, Fax oder am Telefon übermittelt oder über das Internet verfügbar gemacht werden.
Was vielen nicht bekannt ist: Auch sogenannte Strecken- und Brokeringgeschäfte unterliegen der Exportkontrolle.