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EU-Konsultation: Schutz geistiger Eigentumsrechte in Drittländern

Im Rahmen ihrer Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (IPR) in Drittländern führt die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission (GD Handel) eine gezielte Konsultation durch. Ziel ist es, Informationen über den aktuellen Stand des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern zu sammeln.
Die EU-Kommission möchte insbesondere Drittländer identifizieren, in denen der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums besonders große Defizite aufweisen. Die GD Handel will ihre Maßnahmen und Ressourcen künftig gezielt auf diese Länder und die dort bestehenden Probleme konzentrieren.
Von besonderem Interesse sind:
  • Rechtsvorschriften, die nicht mit internationalen Normen und Standards zum Schutz geistigen Eigentums vereinbar sind oder zu Problemen beim Schutz von IPR führen
  • Praktische Herausforderungen und Hemmnisse, die den Schutz und die Durchsetzung von IPR beeinträchtigen, z. B. problematische Verfahren, Verfahrensrückstände, eine unzureichende Abschreckungswirkung von Sanktionen, fehlende Fachkenntnisse, Korruption oder mangelnder politischer Wille
  • Systemische Defizite beim Schutz und bei der Durchsetzung geistigen Eigentums, einschließlich Informationen zum Ausmaß von Produkt- und Markenfälschungen sowie zu Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen Durchsetzungsbehörden und Rechteinhabern
  • Konkrete Praxisbeispiele, die bestehende Probleme veranschaulichen
  • Konkrete Vorschläge für Maßnahmen, welche die Europäische Union ergreifen oder in internationale Abkommen aufnehmen sollte
Unternehmen können ihre Erfahrungen und Hinweise noch bis zum 11. September 2026 über den Fragebogen zur Konsultation an die GD Handel der Europäischen Kommission übermitteln.