Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit ist eine weitreichende Thematik. Neben den Grundsätzen des Arbeitsschutzes, die für nahezu jede Tätigkeit gelten, können je nach Tätigkeitsfeld noch weitere Spezialbereiche für dich von Relevanz sein. Eine abschließende Zusammenstellung ist aufgrund der unglaublichen Breite von Themen kaum möglich. Unsere Übersicht zeigt dir was du für dein Start-up unbedingt beachten solltest.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Generell stehst du als Unternehmer in der Verantwortung, durch einen effizienten Arbeitsschutz deine Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen.

Gefährdungsbeurteilung

Eine zentrale Rolle spielt dabei die stets individuelle Gefährdungsbeurteilung. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermittelst du Gefährdungen im Betrieb. Auf Grundlage deiner Gefährdungsbeurteilung erstellst du in der Folge ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept, das auf die Anforderungen in deinem Betrieb angepasst ist.
Vorlagen und Informationen für eine Gefährdungsbeurteilung findest du hier. Eine Vorlage  für eine Corona-Gefährdungsbeurteilung findest du hier.

Zu beachtende Gesetze

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz.
Konkretisiert wird es durch eine Vielzahl von Arbeitsschutzverordnungen. Einige für eine Vielzahl von Betrieben relevante Arbeitsschutzverordnungen sind:

Betriebsbeauftragte

Je nach Art, Größe und Umweltrelevanz deines Unternehmens schreiben dir einzelne Gesetze die Bestellung von besonderen beauftragten Personen vor, die auf eine Vermeidung oder wenigstens Verminderung der betrieblichen Umweltauswirkungen sowie der Risiko- und Gefahrenquellen hinwirken sollen. Für eine Vielzahl von Betrieben wichtige Betriebsbeauftragte sind:
  • Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Elektrofachkraft
Einen Leitfaden zum Thema Betriebsbeauftragte findest du hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 710 KB).

Betriebsarzt

Ein weiteres wichtiges Beispiel für einen Betriebsbeauftragten ist der Betriebsarzt. Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, musst du auch einen Betriebsarzt bestellen. Dieser muss nicht fest angestellt sein, du kannst auch einen freiberuflichen Arbeitsmediziner oder einen arbeitsmedizinischen Dienst wählen. Eine angemessene Betreuung deiner Beschäftigten muss jedoch gewährleistet werden. Umfang und Intensität der Betreuung hängt im Wesentlichen von der Größe deines Unternehmens ab.

Ersthelfer

Ab zwei Beschäftigten musst du einen Ersthelfer in deinem Unternehmen benennen. Diese müssen regelmäßig im Rahmen eines Ersthelfer-Lehrgangs geschult werden. Zudem muss ausreichend Erste-Hilfe-Material in deinem Betrieb vorhanden sein. Die Anzahl der nötigen Verbandkästen richtet sich nach ASR A4.3. Demnach reicht bei bis zu 50 Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ein kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 aus.
 

Austausch zum Thema Arbeitssicherheit

In der Praxis gibt es oftmals keine pauschalen Lösungen für Fragestellungen rund um das Thema Arbeitssicherheit. Darum ist ein Austausch mit anderen Unternehmen und deren Experten für Arbeitssicherheit in der täglichen Arbeit sehr wichtig. Das Netzwerk Arbeitssicherheit der IHK Schwaben bietet neben aktuellen Neuigkeiten rund um das Thema Arbeitssicherheit auch die Möglichkeit eines regelmäßigen Austausches im Rahmen von Netzwerktreffen.
Alle Infos zum Netzwerk und die Möglichkeit zum Anmelden findest du hier.

Branchenspezifische sowie weitere Informationen

Branchenspezifische Informationen erhältst du von deiner Berufsgenossenschaft. Diese sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung deine Anlaufstelle in sämtlichen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit. Eine Übersicht der Berufsgenossenschaften findest zu hier.  
Weitere Informationen zum Thema Betriebsbeauftragte findest du hier.
Du hast Fragen? Dann wende dich jederzeit gerne uns!