Förderdarlehen

Dein regionaler Ansprechpartner:
Nordschwaben, Westschwaben: Karin Bräuer
Allgäu: Gerhard Remmele
Wirtschaftsraum Augsburg: Jürgen Wager
Ein Baustein bei der Finanzierung können die öffentlichen Darlehens- und Bürgschaftsprogramme auf Bundes- oder Landesebene sein – egal ob es um deine ersten unternehmerischen Schritte oder später um den Unternehmensausbau geht.
Du kannst dafür die KfW, die bundesweit finanziert Finanzierung anbietet, oder die LfA Förderbank Bayern, die ausschließlich Investitionen in Bayern finanziert, einbinden.
Wichtig zu wissen: Die Darlehen kannst du nicht direkt bei der KfW oder der LfA beantragen, sondern nur über eine Bank oder Sparkasse. Überzeuge also zunächst deine Hausbank, dass deine Geschäftsidee fliegen wird.
Zudem musst du immer zuerst die Finanzierungsverhandlungen führen. Warte idealerweise die verbindliche Finanzierungszusage ab, bevor du konkrete Aufträge für dein Projekt vergibst und Verträge abschließt. Was vorab erlaubt ist: Angebote und Kostenvoranschläge einholen.  
Hier ein Überblick über mögliche Programme:

1.    Darlehen für Gründer und junge Unternehmen

Darlehen mit speziellen Gründerkonditionen erhältst du nicht nur beim Start, sondern meist bis zu fünf Jahre nach der Unternehmensgründung. Du findest nachfolgend Kurzinfos zu einigen Programmen, die von Existenzgründern gerne genutzt werden. Gerne beraten wir dich dazu. Sprich uns einfach an. Du kannst über uns auch einen Termin für eine individuelle Videoberatung mit der LfA buchen.

  • ERP-Gründerkredit Startgeld: Wenn 125.000 Euro für dein Start-up ausreichen
Beim ERP-Gründerkredit Startgeld kannst du bis zu 125.000 Euro erhalten. Von dieser maximalen Darlehenssumme kannst du bis zu 50.000 Euro für deine laufenden Kosten einsetzen. Willst du investieren, kannst du auch den vollen Betrag dafür einsetzen. Du kannst eine Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren wählen. Daran orientiert sich der Zinssatz. Die KfW übernimmt gegenüber deiner Bank 80 Prozent des Kreditrisikos.
 
  • ERP-Gründerkredit – Universell: Wenn du eine höhere Summe benötigst
Dieses Darlehen ist eine Option für all jene Gründer in den ersten fünf Jahren, die eine höhere Summe benötigen. Sie haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung und müssen zwei Jahre nicht tilgen. Eine Risikoübernehme von 90 Prozent durch die KfW ist in diesem Programm allerdings nur möglich, wenn du bereits 3 Jahre am Markt bist.
  • ERP-Kapital für Gründung – stärkt dein Eigenkapital
Mit diesem Programm stärkst du dein Eigenkapital. Du hast bereits 15 Prozent Eigenkapital? Dann kannst du 30 Prozent oder maximal 500.000 Euro Darlehen bekommen, wofür deine Hausbank kein Kreditrisiko trägt. Das übernimmt zu 100 Prozent die KfW. Durch die lange Laufzeit von 15 Jahren, von denen du die ersten sieben Jahre nur Zinsen, aber keine Tilgung leisten musst, schonst du deine Liquidität. Zudem wirkt sich der eigenkapitalähnliche Charakter des Kredits positiv auf deine künftige Ratingnote aus.
  • LfA Startkredit – für deine Investitionen und dein erstes Warenlager
Mit dem Startkredit der LfA kannst du in den ersten fünf Jahren alle Investition sowie dein erstes Warenlager zu sehr günstigen Konditionen und mit bis zu 15 Jahren Zinsbindung finanzieren. Die Laufzeit kannst du entsprechend der Nutzungsdauer deiner Investitionen zwischen drei und 20 Jahren wählen. Die LfA übernimmt auf Antrag der Hausbank 70 Prozent des Kreditrisikos.
  • LfA Universalkredit – einer für alles
Mit dem Universalkredit kannst du über die Investitionen und das Warenlager hinaus auch deine laufenden Kosten finanzieren. Da die Zinssätze in der Regel etwas höher sind als beim Startkredit, bietet sich oft eine Kombination der beiden Kredite an. Auch beim Universalkredit kann die LfA einen Teil (80 Prozent) des Kreditrisikos der Hausbank übernehmen.

2. Öffentliche Bürgschaften: Wenn deine Sicherheiten nicht ausreichen

Du hast deine Bank oder Sparkasse bereits von deiner Geschäftsidee überzeugt? Du kannst für eine Finanzierung allerdings zu wenig Sicherheiten bereitstellen? Dann kann die Beantragung einer Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern (Hotellerie, Gastronomie, Handel, Gartenbau oder Handwerk) oder bei der LfA (alle übrigen Branchen) eine Lösung sein.
Du hast Fragen? Dann wende dich jederzeit gerne an
  • Karin für Nord-und Westschwaben
  • Gerhard für das Allgäu
  • Jürgen für den Wirtschaftsraum Augsburg