Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung

Kumulierung bedeutet, dass im Handel zwischen präferenziellen Partnerstaaten Bearbeitungen, die in einem Land durchgeführt werden, beim Ursprungserwerb in einem anderen Land mit angerechnet werden.
Diese Möglichkeit wurde unter der Bezeichnung "Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung" auf sämtliche Mittelmeerländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, das Westjordanland und den Gazastreifen) sowie die Färöer-Inseln ausgedehnt.