Merkblatt Atlas

Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens hat sich geändert. Das Ausfuhrverfahren mit Einheitspapier wurde zum 1. Juli 2009 durch die elektronische Anmeldung mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS ersetzt. Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden. Daraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Änderungen. Das liegt unter anderem daran, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die vereinfachten Ausfuhrverfahren aus.

Verfahrensübersicht

Das elektronische Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt für alle Ausfuhrvorgänge:
  • zweistufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 Euro
  • einstufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 und 3.000 Euro bei der Ausgangszollstelle
  • die unvollständige Ausfuhranmeldung
  • die Abwicklung des Anschreibeverfahrens (Zugelassener Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung des Hauptzollamtes (HZA)
  • Ausfuhren per Post
  • Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
  • Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • den "Vertrauenswürdigen Ausführer" (§ 17 AWV)
Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.

Änderungen im Ausfuhrverfahren

Mit ATLAS-Ausfuhr gibt es mehrere wesentliche Änderungen bei der Abwicklung des Ausfuhrverfahrens. Das liegt unter anderem daran, dass Änderungen des EG-Zollrechts umgesetzt werden müssen.
  1. Das Einheitspapier ist entfallen. Nach der Überlassung zur Ausfuhr durch das Binnenzollamt wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Es enthält eine 18-stellige Movement Reference Number (MRN) und einen Barcode (Balkenstrichcode) in Feld A oben rechts. Das ABD (mindestens aber der Barcode) muss die Ware nicht begleiten, aber vor Ausgang der Ware aus dem EUZollgebiet der Ausgangszollstelle vorgelegt werden. Der Exporteur muss die mutmaßliche Ausgangszollstelle im Voraus bestimmen, ein Wechsel ist durch elektronische Umleitung möglich.
  2. Das einstufige Ausfuhrverfahren (Sendungen bis 3.000 Euro) kann nur noch für deutsche Grenzzollstellen genutzt werden und ist damit für die Praxis uninteressant.
Im Anschreibeverfahren "Zugelassener Ausführer (ZA)" muss eine Anschreibemitteilung an die Ausfuhrzollstelle übermittelt werden. Damit hat die Zollverwaltung frühzeitig alle Ausfuhrdaten für die Sendung zwecks Ausfuhrkontrolle erhalten. Der Inhalt der Bewilligung (Warenkreis, Zielländer, Verladeorte) wird mit den angemeldeten Daten abgeglichen. Der Bewilligungsinhaber ZA muss für
  1. jede Ausfuhrsendung auf die Mitteilung der Registriernummer und des Ausfuhrbegleitdokuments als PDF-Datei warten (Überlassung zur Ausfuhr). Diese Überlassung ist in der Regel nur eine Frage von wenigen Minuten, rund um die Uhr.
  2. Um das Ausfuhrbegleitdokument mit dem vorgeschriebenen Barcode korrekt ausdrucken zu können, muss auf dem PC eine bestimmte Schrifttype installiert sein (TrueType Schrifttyp Code 128).
  3. Seit 1. Januar 2011: Vor dem Verbringen von Waren in das bzw. aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft erhalten die europäischen Zollverwaltungen Informationen über geplante Warenbewegungen in Form von Vorabmeldungen (summarische Anmeldungen)). Dies wird in ATLAS-Ausfuhr integriert. Die Anmeldungen müssen seit 2011 in der Regel zwei bis vier Stunden bevor die Ware die EG verlässt, beim Binnenzollamt abgegeben werden. Bei der Einfuhr gibt es einen entsprechenden Ablauf. Für den Warenverkehr mit der Schweiz müssen keine Fristen eingehalten werden.
  4. Für alle Ausfuhren gilt, dass vor der Ausfuhr auf Basis der abgegebenen Daten eine automatisierte Risikoanalyse durchgeführt wird. Natürlich wird auch geprüft, ob die Daten noch aktuell sind (Zolltarifnummer u.ä.). Erst dann gibt der Zoll die Sendung frei oder ordnet eine Beschau an. Diese Eingriffsmöglichkeit des Zolls bestand bei den vereinfachten Verfahren auf dem Papier noch nicht. Sie ist das Ergebnis der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen im Warenverkehr gegen terroristische Angriffe (Export Control System (ECS)).
  5. Bei Systemausfällen gibt es ein Notfallkonzept. Dies hängt von den genutzten technischen Zugangswegen zu ATLAS ab und davon, ob ein Normalverfahren oder ein vereinfachtes Verfahren genutzt wird.
  6. Das Ausfuhrverfahren wird mit einer Rückmeldung von der Grenzzollstelle, dem Ausgangsvermerk (AGV) abgeschlossen. In zirka 97 Prozent aller Vorgänge funktioniert dieser automatische (zoll- und umsatzsteuerliche) Abschluss des Ausfuhrverfahrens.

ATLAS-Ausfuhr: Varianten für Unternehmen mit wenigen Ausfuhrsendungen

Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Die Anschaffung von eigener ATLAS-Software, um direkt teilnehmen zu können, ist nur für Unternehmen mit vielen Ausfuhrsendungen pro Monat eine Option. Die meisten der bekannten deutschen Software-Anbieter haben auch ATLAS-Ausfuhr im Programm. Welche Varianten bestehen aber für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen? Bei der Entscheidungsfindung sollten folgende Möglichkeiten für die Erstellung der Ausfuhrzollanmeldung herangezogen werden.
1. Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (so genannte Vertreterlösung). Besondere Voraussetzungen seitens des Ausführers sind nicht zu erfüllen. Dieser übermittelt seine Dokumente, z. B. Handelsrechnung, schriftlich, per Fax oder Mail an das Zollbüro, welches dem Ausführer auf gleichem Wege das ABD zurück übermittelt. Dieses begleitet den Warentransport und wird bei der EUGrenzzollstelle vorgelegt. Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich zum Beispiel an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse hat. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros und beginnen bei zirka 20 bis 25 Euro je Ausfuhrvorgang, können aber auch dreistellige Beträge erreichen.
2. Einschaltung eines Dienstleisters/Softwareanbieters, über dessen Rechenzentrum das Unternehmen die Exportdokumente erstellt (so genannte Online-Lösung). Außer einem Internetzugang und einem Internetbrowser sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters und enthalten i. d. R. einen Einmalbetrag für Anschluss/Freischaltung und Schulungsmaßnahmen. Außerdem fallen abhängig vom Umfang der erstellten Dokumente monatliche Kosten an, wobei es unterschiedliche Abrechnungsvarianten gibt. Nach Einschätzung mehrerer Softwarehäuser rechnet sich das Rechenzentrumsmodell bereits bei einem Exportvolumen von zirka 10 Ausfuhrsendungen im Monat, soweit nicht ohnehin ein Softwareprodukt zur ATLAS-Abwicklung, z. B. im Bereich Import eingesetzt wird.
3. Nutzung der Internetausfuhranmeldung (IAA Plus). Die IAA Plus ist der kostenlose Zugang zum ATLAS-System, der von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Außer einem Internetzugang, idealerweise DSL, und einem Internetbrowser sowie einem Elster-Zertifikat als Unterschriftsersatz sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die IAA Plus ist die kostenlose Schnittstelle der Zollverwaltung Die IAA Plus kann sich insbesondere für Unternehmen mit weniger als zehn Ausfuhrsendungen im Monat eignen.
(Quelle: IHK Stuttgart)