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Nr. 6035372
IHK Schwaben
E-Carnet ATA Zollpassierscheinheft
Das eCarnet ist eine webbasierte Anwendung zur Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Die Antragstellung erfolgt online durch den Kunden. Der Ausdruck wird durch die IHK Schwaben generiert. Je nach Wunsch des Kunden, wird das Carnet bei der IHK abgeholt oder zugestellt.
Aktuell: QR-Code statt Papierformular - Das Carnet ATA/CPD wird digital!
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein.
Die Abwicklung des volldigitalen Carnets erfolgt über einen QR-Code. Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der digitale Reisepass für Waren
Technische Voraussetzungen
Folgende Technik wird für die Abwicklung des eCarnets benötigt:
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem der nachfolgenden Internet-Browser: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
- Web-Zugang zum e-ata-System
eCarnet ATA/CPD – Schaubild der einzelnen Schritte
Registrierung bei der IHK Schwaben
Für die Registrierung sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
- eCarnet-Admin benennen (vertritt das Unternehmen gegenüber der IHK und legt bei Bedarf weitere Benutzer für das Online-System im Unternehmen an)
- Prüfung der eingegebenen Daten durch die IHK und Aktivierung des Admin-Nutzerkontos
Beantragung und Bearbeitung eines eCarnets
Das Carnet wird wie folgt vom Unternehmen beantragt und von der IHK bearbeitet:
- Aufruf des o.g. eCarnet Zugangs der IHK Schwaben
- Aktivierung des Button “neues Carnet ATA” in der Werkzeugliste des Programms
- Ausfüllen der Informationsfelder (Anträge können jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden)
- Bewilligung und Druck direkt durch die IHK Schwaben
- Abholung oder Versand des Carnets, je nach Wunsch des Ausstellers im Unternehmen
- Unterzeichnung des Carnets durch den Inhaber vor der Nämlichkeitssicherung des Zolls
Handbuch zur Beantragung von eCarnets
Anleitung zur Registrierung und Beantragung eines eCarnets sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch.
Fragen zur Beantragung über e-ata und allgemeine Informationen zum Carnet
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit den benannten Ansprechpartnern der IHK Schwaben auf.
Zusätzliche Informationen zum Carnet ATA/CPD finden sie unter der Rubrik “Weitere Informationen”.
Carnet-Inhaber müssen das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der IHK Schwaben nicht vorgenommen werden!
Die Kommunikation zum beantragten eCarnet findet nach der Kundenregistrierung ausschließlich über die Chatfunktion der Anwendung statt!
Sie verwenden noch Papierformular? Was ist zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass Carnets ATA seit dem 1. Januar 2025 das neue Logo der ICC (International Chamber of Commerce) tragen müssen. In der elektronischen Variante ist der Wechsel vom alten auf das neue Logo bereits vollzogen. Wer aber noch Papierformulare verwendet, muss auf das neue Logo achten. Grundsätzlich empfiehlt die IHK die elektronische Antragstellung.