Neue Vorgabe für Anlagenbetreiber

Marktstammdatenregister: Jetzt registrieren


Schauen Sie sich unser Erklärvideo an und erfahren Sie, was das Marktstammdatenregister ist und was Sie tun müssen:
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Was ist das Marktstammdatenregister?


Das Marktstammdatenregister in ein Onlineportal der Bundesnetzagentur.
Es soll den Strom- und Gasmarkt in Deutschland transparenter machen. Damit das funktioniert müssen sich alle Akteure des Strom- und Gasmarktes dort registrieren.

Wer muss sich registrieren?


Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber und Strom- und Gashändler. Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier.
Bundesnetzagentur
Schauen Sie auch in unser Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB) für weitere Informationen!

Welche Fristen müssen eingehalten werden?


Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Bestandsanlagen

Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind,  müssen sich bis zum  31. Januar 2021 registriert haben!

Neuanlagen

Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
(Quelle: Bundesnetzagentur)

Sie haben noch Fragen?

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Mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur erfolgreichen Registrierung

Wir haben Ihnen die Schritte für die Registrierung im Marktstammdatenregister in der folgenden Anleitung zusammengefasst. Viel Erfolg!