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Aktuell kann es zu Einschränkungen im Mobilfunknetz von o2 kommen, da im Raum Augsburg mehrere Basisstationen betroffen sind. Wir haben keinen Einfluss auf diese Netzstörung, möchten Sie aber über das Problem informieren, da es zu Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit unserer Fachberater kommen kann. Das Kundenmanagement der IHK Schwaben bleibt weiterhin unter 0821/3162-0 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren, zentral an info@schwaben.ihk.de oder direkt an die einzelnen Fachberater.
Nr. 4797096
Neue Vorgabe für Anlagenbetreiber
Marktstammdatenregister: Jetzt registrieren
Das Marktstammdatenregister in ein Onlineportal der Bundesnetzagentur. Es soll den Strom- und Gasmarkt in Deutschland transparenter machen. Damit das funktioniert müssen sich alle Akteure des Strom- und Gasmarktes dort registrieren. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Schauen Sie sich unser Erklärvideo an und erfahren Sie, was das Marktstammdatenregister ist und was Sie tun müssen:
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Wer muss sich registrieren?
Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber und Strom- und Gashändler. Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Bestandsanlagen
Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, müssen sich bis zum 31. Januar 2021 registriert haben!
Neuanlagen
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur erfolgreichen Registrierung
Wir haben Ihnen die Schritte für die Registrierung im Marktstammdatenregister in der folgenden Anleitung zusammengefasst. Viel Erfolg!
Anschließend erscheint die folgende Maske. Diese Maske dient der Orientierung und beschreibt den Gesamtprozess der Registrierung eines Anlagenbetreibers im MaStR. Wenn Sie auf die Schaltfläche “Registrierung starten” (unten rechts) drücken, starten Sie die Benutzerregistrierung.
Im Marktstammdatenregister muss nun ein Benutzer angelegt werden. Füllen Sie dafür die Felder mit Ihren persönlichen Daten aus. (Diese Daten werden nicht veröffentlicht!) Achtung: der angelegte Benutzer ist der Ansprechpartner im Marktstammdatenregister und somit zuständig für die Aktualisierung der Daten.
Wenn Sie Ihre Daten vollständig eingetragen haben – klicken Sie auf „Benutzerkonto anlegen“
Nachdem Sie sich angelegt haben, wird Ihnen eine Mail zugesendet, über der Sie Ihr Konto aktivieren müssen.
Prüfen Sie hier auch Ihren SPAM-Ordner!
Erst nach vollständiger Aktivierung können Sie den Anlagenbetreiber sowie Ihre Erzeugungsanlage im Markstammdatenregister registrieren. Mit Ihren vergebenen Benutzerdaten (Benutzername [E-Mail-Adresse] und Passwort) können Sie sich wieder im Markstammdatenregister anmelden.
Mit „Marktakteur erfassen“gelangen Sie zu folgenden Eingabedaten: Wählen Sie zwischen „natürlicher Person“ oder „Organisation“(Unternehmen, Personen-gesellschaft, juristische Person, Behörde, Verband).
Ist der Benutzer die gleiche Person wie der Anlagenbetreiber, nutzen Sie die Schaltfläche “Namensinformationen vom Benutzer kopieren“ Unterscheiden sich die Daten müssen diese neu eingetragen werden
Für die Registrierung der Anlagen (Einheiten) steht Ihnen eine Videoanleitung zur Verfügung, die Sie in der MaStR-Hilfe unter „Registrierungshilfen“ finden.