Digitale Produktsicherheit

Cyber Resilience Act – Pflichten für Hersteller

Mit dem Cyber Resilience Act verpflichtet die EU Hersteller digitaler Produkte zu mehr Cybersicherheit. Ab 2027 gelten für neue Produkte, neue Regeln für Software und Hardware. Dieser Beitrag zeigt, wer betroffen ist, welche Pflichten bestehen und wo Unternehmen Unterstützung finden.
Wichtiger Hinweis: CRA-Meldepflichten zum 11. September 2026
Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA) mit Stichtag 11. September 2026.

Hintergrund und Ziel

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die erste EU-weite Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Ziel ist es, die Sicherheit vernetzter Produkte zu erhöhen und Verbraucher sowie Unternehmen besser vor Cyberangriffen zu schützen.
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Bin ich betroffen?

Ihr Produkt fällt unter den CRA, wenn:
  • es digitale Elemente enthält oder eine Software ist,
  • es ab Ende 2027 neu auf den EU-Markt gebracht wird,
  • es nicht zu den ausgenommenen Sektoren gehört (Medizinprodukte, Fahrzeuge, In-vitro-Diagnostika, zivile Luftfahrt, nationale Sicherheit),
  • es keine kostenfreie Open-Source-Software ohne Gewinnerzielungsabsicht ist.

Welche Produkte sind betroffen?

Der CRA gilt für eine breite Palette von Produkten:
  • Hardware: Smartphones, Laptops, Smartwatches, Smarthome-Geräte, Firewalls, Mikroprozessoren, intelligente Zähler
  • Software: Buchhaltungssoftware, Apps, Computerspiele
  • B2B- und High-End-Systeme ebenso wie günstige Verbraucherprodukte

Welche Fristen gelten?

  • 11. Juni 2026: Konformitätsbewertungsstellen (KBS) werden autorisiert.
  • 11. September 2026: Meldepflicht für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle tritt in Kraft.
  • 11. Dezember 2027: Alle neuen Produkte müssen vollständig CRA-konform sein.

Was sind meine Pflichten als Hersteller?

Wenn Sie ein Produkt mit digitalen Funktionen entwickeln oder vertreiben – z. B. eine App, ein smartes Gerät oder eine Software – dann müssen Sie künftig nachweisen, dass dieses Produkt cybersicher ist. Das geschieht über eine sogenannte Konformitätserklärung.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Das ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie bestätigen: „Mein Produkt erfüllt alle Anforderungen des CRA.“ Es ist vergleichbar mit dem CE-Zeichen – nur mit dem Fokus auf Cybersicherheit.

Wie bekomme ich diese Erklärung?

Das hängt davon ab, wie riskant Ihr Produkt aus Sicht der Cybersicherheit ist:
  • Standardprodukte: Selbstprüfung und eigene Konformitätserklärung
  • Wichtige Produkte: Prüfung durch externe Stelle oder Zertifizierung
  • Kritische Produkte: Zertifizierung durch offizielle Stelle verpflichtend

Konkrete Handlungsempfehlungen

  • Risikobewertung durchführen
  • Sicherheitsfunktionen einbauen
  • SBOM erstellen (Software Bill of Materials)
  • Supportzeitraum festlegen (mind. 5 Jahre)
  • Meldepflicht beachten (24h Frühwarnung, 72h vollständige Meldung)

Meldepflichten

Ab dem 11. September 2026 gelten nach Artikel 14 des Cyber Resilience Act (CRA) neue Meldepflichten für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen zunächst innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden; innerhalb von 72 Stunden folgt eine ausführlichere Meldung. Für den Abschlussbericht gelten je nach Fall weitere Fristen – bei Schwachstellen grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Korrektur- oder Minderungsmaßnahme. Die Meldungen erfolgen über die zentrale CRA Single Reporting Platform (SRP) der ENISA.

Schwachstellenmanagement

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Wo bekomme ich Unterstützung?

Wenn Sie selbst prüfen möchten:

Wenn Sie externe Hilfe brauchen:

  • wenden Sie sich an notifizierte Stellen (z. B. TÜV, DEKRA).
  • Das BSI richtet eine zentrale Meldeplattform für Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen ein, das voraussichtlich ab August 2026 aktiv sein wird.
  • Für Fragen zur Umsetzung und zur Konformität wird es Helpdesks geben, die insbesondere KMU beraten sollen. Diese werden laut BSI im Zuge der CRA-Umsetzung eingerichtet.
  • Das BSI plant sogenannte Regulatory Sandboxes: Das sind Testumgebungen, in denen Unternehmen ihre Produkte vorab prüfen und CRA-konform weiterentwickeln können – ohne sofortige Marktverpflichtung.Diese Sandboxes sollen insbesondere Innovationen fördern und rechtssichere Produktentwicklung ermöglichen.

Weitere Anlaufstellen und Projekte:

  • OT-CRAft – Sichere Geräte. Resiliente Anlagen.

    OT-CRAft unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups kostenfrei dabei, ihre OT-Sicherheit zu stärken und sich auf die Anforderungen des Cyber Resilience Act vorzubereiten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Hersteller und Betreiber industrieller Komponenten und Anlagen.
    Zur Verfügung stehen praxisnahe Unterstützungsangebote zu Bedrohungs- und Risikoanalysen, Schwachstellenmanagement sowie eine interaktive Lernplattform zur OT-Sicherheit. Ergänzt werden diese durch Schulungen und weitere Materialien. Die Angebote sind kostenfrei und werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert.
  • EASY.CRA

    EASY.CRA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Anforderungen des Cyber Resilience Act verständlich und praxisnah umzusetzen. Das Fokusprojekt ist Teil von Mittelstand-Digital, dem Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), und wird von der ibi research an der Universität Regensburg GmbH sowie der OTH Regensburg umgesetzt.
    Unter www.easycra.net stehen bereits ein Blog, eine Veranstaltungsübersicht sowie Praxisbeispiele zur Umsetzung des CRA zur Verfügung. Unternehmen können sich zudem mit konkreten Fragen rund um den CRA an das Projekt wenden.
  • CRA-COMPASS

    Ziel von CRA-COMPASS ist es, kleine und mittlere Unternehmen praxisnah auf dem Weg zur CRA-Compliance zu unterstützen. CRA-COMPASS ist ein 18-monatiges Forschungsprojekt der Technischen Universität München (TUM) und des Fraunhofer AISEC. Bis Dezember 2027 sollen gemeinsam mit KMU ein kostenloses Tool sowie praxistaugliche Prozessstandards entwickelt werden, mit denen sich die Anforderungen des CRA strukturiert, KI-gestützt und kosteneffizient umsetzen lassen.
    Hierfür sucht das Projekt vom CRA betroffene Unternehmen für ein etwa 90-minütiges Experteninterview. Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Im Mittelpunkt stehen die praktischen Erfahrungen, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe der Unternehmen im Zusammenhang mit dem CRA.
    Interessierte Unternehmen können sich an Robin Singh, Lehrstuhl für Strategie und Organisation der Technischen Universität München, wenden: robin.singh@tum.de
CRA
  1. Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter den CRA fällt
  2. Entscheiden Sie, ob Sie selbst bewerten oder externe Hilfe brauchen
  3. Beginnen Sie mit der Risikobewertung und Sicherheitsplanung
  4. Erstellen Sie eine SBOM
  5. Planen Sie Updates und Support
  6. Informieren Sie sich über Meldepflichten und Fristen

Webinare zum CRA

Der Cyber Resilience Act in der industriellen Praxis
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Weitere Webinaraufzeichnungen der bayerischen IHKs zum Cyber Resilience Act finden Sie hier.