Übersicht: Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
Kapitalbeteiligung des Geschäftsführers | Besteht in der Regel eine abhängige Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht? | Beispiele für Ausnahmen (Ausführliche siehe Merkblatt) |
100% | Nein. |
|
Mehr als 50% | Nein. | |
50% | Nein. | |
Weniger als 50% | Ja. | |
0%
(=Fremdgeschäftsführer)
|
Ja. |
Es ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verhältnisse erforderlich. Ausnahmen von der Regel sind möglich. Die Letztentscheidung trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Quelle: IHK Nürnberg