Übersicht: Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Kapitalbeteiligung des Geschäftsführers Besteht in der Regel eine abhängige Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht? Beispiele für Ausnahmen (Ausführliche siehe Merkblatt)
100% Nein.
  • Keine Sozialversicherungspflicht:
    • Vereinbarung einer “echte Sperrminorität” oder Stimmbindungsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag
      Vertragliche Vereinbarung außerhalb des Gesellschaftsvertrags genügen nicht!
    • Tätigkeit des Geschäftsführers erschöpft sich in einer Organstellung
    • Als Geschäftsführer einer Tochergesellschaft: Beteiligung an der Muttergesellschaft mit mehr als 50%.
  • Sozialversicherungspflicht:
    • Vereinbarung einer Stimmbindungsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag
      Vertragliche Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags genügen nicht!
    • U.U. wenn geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter Strohmann ist
    • U.U. bei detailliertem Treuhandvertrag mit geschäftsführendem Merheitsgesellschafter
Mehr als 50% Nein.
50% Nein.
Weniger als 50% Ja.
0%
(=Fremdgeschäftsführer)
Ja.
Es ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verhältnisse erforderlich. Ausnahmen von der Regel sind möglich. Die Letztentscheidung trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Quelle: IHK Nürnberg