Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Die neue Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025.

ZIM Webinar-Reihe

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein kostenloses Webinar-Programm veröffentlicht, in dem praxisorientierte Informationen vermittelt werden und auf individuelle Fragen eingegangen wird.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), sofern diese mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden deshalb:
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Einzelprojekte einzelner Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologiepartnern
  • Einzelprojekte mit Auftrag an Forschungspartner
  • Leistungen zur Markteinführung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Für die Antragstellung im Rahmen der aktuellen ZIM-Richtlinie verwenden Sie bitte nur noch die neuen ZIM-Templates, die im Download-Center auf der ZIM-Webseite bereit gestellt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bei Unsicherheit über die Förderwürdigkeit des geplanten FuE-Vorhabens empfiehlt sich die Einreichung einer kurzen Projektskizze (ca. vier Seiten) beim Projektträger. Dort wird die Skizze zügig geprüft; eine Rückmeldung dazu ist in der Regel binnen zwei Wochen zu erwarten. Insbesondere bei Projekten, bei denen der Kern der Innovation softwarebasiert ist, ist das Einreichen einer Projektskizze empfehlenswert .

Ausschreibungen für internationale Projekte

Das BMWi fördert im Rahmen des ZIM-Programms besonders FuE-Projekte zwischen internationalen und deutschen mittelständischen Unternehmen. Aktuelle und geplante internationale Ausschreibungen finden Sie auf der ZIM-Webseite.

Wer ist der Projektträger?

Projektträger für Kooperationsprojekte ist seit 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH.
Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovations-Netzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht wurden, werden seit 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen ZIM-Richtlinie hat das BMWi in einem 3-seitigen Papier zusammengefasst.
Mehr zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinie 2025 auf zim.de