Gewerbliche Schutzrechte
Modernisierung des Designrechts
Designs sind heute nicht mehr nur statisch. Logos sind animiert, Buttons schieben sich ins Blickfeld. Produkte liegen als 3D-Modell vor, bevor sie produziert werden. Genau hier setzt der Gesetzgeber an und bringt den Designschutz auf die Höhe der digitalen Zeit. Und es wird ein neues Symbol eingeführt, das geschützte Formen kennzeichnet.
Der Bundestag hat im September das Gesetz angenommen, das den Designschutz modernisieren, Verfahren verschlanken und die Durchsetzung stärken soll.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Designschutz bekommt ein eigenes Symbol
Um den Schutz-Status in der Vermarktung deutlicher zu kommunizieren wird es für eingetragene Designs künftig auch ein eigens Eintragungssymbol geben. Vergleichbar dem © im Urheberrecht oder ® im Markenrecht wird für eingetragene Designs das Zeichen Ⓓ etabliert.
Vereinfachte Anmeldung
Der Schutzbereich wird auf animierte und dynamische Designs, virtuelle Objekte, bewegte Benutzeroberflächen sowie digitale Fahrzeug-Interfaces ausgeweitet. Um hier die Anmeldung beim Amt zu erleichtern, dürfen als Darstellungsmedium künftig auch Videos (z. B. im MP4-Format) eingereicht werden.
Gängige Verletzungsszenarien werden besser abgedeckt
Plagiate sind manchmal schneller am Markt verfügbar, weil sie z.B. EU-Rechtsakte zur Produktsicherheit umgehen. Durch die Nutzung von Dateien und Vorbereitungshandlungen rund um den 3D-Druck wird das technisch machbar. Daher weitet die neue Gesetzesfassung den Schutz auf CAD-Dateien aus.
Zugleich soll es erleichtert werden, designverletzende Ware in der Durchfuhr – also beim Transit – aufzugreifen, um Rechtsverletzungen früher stoppen zu können.
Erleichterung für Ersatzteile
Eine europaweit einheitliche Reparaturklausel soll die Bereitstellung von Ersatzteilen erleichtern. So besteht kein Schutz eines Designs an Ersatzteilen, die lediglich ein Gesamterzeugnis reparieren sollen. Dadurch wird der Binnenmarkt gestärkt und Verbraucherinnen und Verbrauchern der Zugang zu Ersatzteilen, zum Beispiel bei Fahrzeugen, erleichtert.
Übergangsfrist
Die Umsetzungsfrist für die europäische Designrichtlinie soll voll ausgeschöpft werden, so dass das Gesetz erst am 9. Dezember 2027 in Kraft treten wird.
