Checkliste Datenschutzerklärung nach DS-GVO
Individuell zu veröffentlichende Angaben | Ja | Nein |
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(sofern Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben)
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Berechtigte Interessen, die mit der Verarbeitung verfolgt werden
(anzugeben, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist)
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern (d. h. Gruppen wie Hoster, Lettershops) der personenbezogenen Daten
(sofern personenbezogene Daten an „Dritte" übermittelt werden)
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Absicht, die personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU-Ausland (sog. Drittland) zu übermitteln und die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung wie z. B. ein Datenschutzabkommen mit diesem Drittland | ||
Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten seitens des Betroffenen und die möglichen Folgen der Nichtbereitstellung
(erforderlich sind personenbezogene Daten z.B. für einen Vertragsabschluss. Diese Verpflichtung findet sich auch im Gesetz wieder.)
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Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
(sofern eingesetzt, sind die besondere Tragweite und die angestrebten Auswirkungen sowie die verwendete Logik oder Algorithmus anzugeben)
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Je nach Einzelfall können Sie verpflichtet sein, weitere Angaben zu veröffentlichen. Prüfen Sie daher nach, ob dieses auf Sie zutrifft.
Wichtige zu veröffentlichende Angaben | Ja | Nein |
Name und Kontaktdaten des Unternehmens als Verantwortlicher
(hierzu gehören Angaben wie Anschrift, E-Mail Adresse, ggf. Telefonnummer und Fax)
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Zwecke, für die die personenbezogene Daten verarbeitet werden
(zu beachten: sofern die Verarbeitung auch für andere Zwecke erfolgen soll, so ist die betreffende Person vor der Weiterverarbeitung hierauf hinzuweisen)
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
(wie z. B. Einwilligung oder gesetzliche Vorschrift wie z.B. Abschluss eines Vertrages)
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Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
(wie z.B. bis zur Newsletter Abmeldung)
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Bestehen der Betroffenenrechte
(Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Recht auf Vergessenwerden, Einschränkung oder Datenübertragbarkeit und Recht auf Widerspruch bei erteilten Einwilligungen)
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Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
(wenn der Betroffener der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt)
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Sie sind verpflichtet, die oben genannten Angaben zu veröffentlichen. Sollten Sie an einer Stelle also ein „Nein"-Kästchen angekreuzt haben, müssen Sie diese Angaben umgehend veröffentlichen.
Quelle: IHK für München und Oberbayern
Stand: Januar 2025
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