Vertragsrecht

ICC Force-Majeure-Klauseln auf Deutsch

Die ICC Germany e.V. Internationale Handelskammer hat eine deutsche Version der „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“ veröffentlicht, die sich insbesondere an kleinere und mittelständische Unternehmen richtet. Durch die Aufnahme solcher Klauseln in internationale Verträge können Unternehmen eine klare Regelung für den Fall treffen, dass eine der Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt nicht liefern kann.

Höhere Gewalt

Der höheren Gewalt ("Force Majeure") werden im internationalen Handel
  • unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse zugeordnet, die
  • außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und
  • die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren.
Dazu gehören zum Beispiel Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrikan, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung.

Unterschiedliche Interpretation

Force Majeure wird je nach den von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entwickelten Grundsätze jedoch höchst unterschiedlich interpretiert. Um Vertragspartner die Einigung auf einen international akzeptierten Text zu erleichtern, bietet die ICC nun ein Muster einer Force-Majeure-Klausel an.

Entfallen der Vertragsverpflichtungen aufgrund einer Force-Majeure-Klausel bei höherer Gewalt

Mit der Aufnahme einer solchen Klausel vereinbaren die Vertragspartner, dass in Fällen höherer Gewalt die Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen. Den Mustertext der ICC Germany e.V. Internationale Handelskammer gibt es sowohl als Lang- als auch als Kurzversion, für die Aufnahme in den Vertrag genügt der Hinweis: "Die ICC-Klausel über höhere Gewalt (Lang- beziehungsweise Kurzversion) ist Bestandteil des vorliegenden Vertrags".
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: August 2023