Vertragsrecht

Miet- und Pachtverträge für Gewerbeobjekte

Aufzeichnung IHK Spezial Webinar: Gewerbemietvertrag

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Miet- und Pachtverträge für Gewerbeobjekte

Die Definition von Wohn- oder Geschäftsräumen bestimmt sich nach der vertraglichen Zweckbestimmung der Räume sowie ihrer tatsächlichen Nutzung. Begrifflich handelt es sich immer dann um einen Gewerbemietvertrag, wenn die Räume nicht zu Wohn-, sondern zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
Für den Mieter ist der Abschluss eines dem potentiellen Geschäft entsprechenden Gewerbemietvertrages, die wesentliche Geschäftsgrundlage zum Aufbau eines Standortes. Für den Vermieter ist der Vertragsabschluss mit einem Gewerbetreibenden die Grundlage für die Sicherung der kontinuierlichen Mieteingänge über die Laufzeit. Daher gilt es sich vor dem Abschluss eines Mietvertrages ausführlich über die Rechts- und Marktlage zu erkundigen, denn Gewerbemietrecht ist reines Vertragsrecht. Im Gegensatz zur Wohnraummiete haben die Vertragsparteien im Gewerbemietrecht mehr Freiheiten, Rechte und Pflichten einzelvertraglich zu regeln.
In unserem Leitfaden “Gewerbemiet- und Pachtverträge“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 207 KB) erhalten Sie Informationen rund um das Thema Miet- und Pachtverträge für Gewerbeobjekte.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: September 2023