Privates Gericht

Schiedsgericht

Private Schiedsgerichte können eine gute Alternative zu den staatlichen Gerichten sein. Es sind private, das heißt nicht staatliche Gerichte, die über Streitigkeiten abschließend und verbindlich entscheiden. Voraussetzung hierbei ist eine vertragliche Vereinbarung, dass nicht die staatlichen Gerichte, sondern zwingend ein Schiedsgericht einen Streitentscheid vornehmen muss. Damit ist der Weg zu den staatlichen Gerichten versperrt.
Vorteil: Diskretion, Zeit- und, bei sehr hohen Streitwerten, Kostenersparnis. Während sich ein staatliches, für die Öffentlichkeit zugängliches Gerichtsverfahren oftmals über drei Instanzen hinziehen kann, beschränkt sich das schiedsgerichtliche Verfahren - außer bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln - auf eine Instanz unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Lediglich eine Instanz zu haben bedeutet aber auch, keine weitere Möglichkeit zu haben, an sein „Recht“ zu kommen, wenn man in dieser einen Instanz unterlegen ist. Nimmt man als Vergleichsmaßstab nur eine Instanz der staatlichen Gerichte, ist ein Schiedsgericht jedoch deutlich teurer.
Eine Beratung und nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Telefon: 089 5116-0.

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