Homeoffice: Welche Datenschutzregeln sind einzuhalten?
Im Zuge der Corona-Krise wurde in vielen Unternehmen für die Mitarbeiter die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice eingeführt. Damit das Arbeiten von zu Hause aus auch in Hinblick auf den Datenschutz gelingt, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun eine Checkliste veröffentlicht, die Sie hier finden. Die darin aufgeführten Prüfpunkte sollen einen Best-Practice-Ansatz darstellen. Die Checkliste enthält insbesondere Informationen zu den Themen:
Arbeitsumgebung
Genutzte Hardware
Umgang mit Papierdokumenten
Nutzung von Videokonferenzsystemen
Sicherheit
Nutzung von Cloud-Diensten
Nutzung von Messengern und
Allgemeine organisatorische Regeln
Welcher Videokonferenzdienst ist geeignet? Diese Liste der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit den Ergebnissen einer Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten gibt Anhaltspunkte aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Hier finden Sie einen Live-Mitschnitts unseres Webinars “Datenschutz im Homeoffice” vom 6. Juli 2020 mit einem Vortrag von Carolin Loy, Bereichsleiterin des Referats Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.