Zinsgünstig finanzieren

Öffentliche Förderdarlehen

Ihre regionalen Ansprechpartner:
Nordschwaben, Westschwaben: Karin Bräuer
Allgäu: Gerhard Remmele
Wirtschaftsraum Augsburg: Jürgen Wager
Der Bund und der Freistaat Bayern fördern die Gründung einer selbständigen gewerblichen Existenz und das Wachstum von Unternehmen durch eine Reihe von öffentlichen Finanzierungshilfen. Durch zinsgünstige Darlehen, teilweise mit Haftungsfreistellung, öffentliche Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen und ähnlichen Maßnahmen werden der Start in die Selbständigkeit und die Finanzierung von Investitionen finanziell erleichtert.
Die Antragstellung der Darlehen muss bei einem Kreditinstitut erfolgen. Die Wahl des Kreditinstituts ist dem Existenzgründer überlassen. Die Hausbank muss die teilweise oder die volle Haftung übernehmen. Die Besicherung ist daher mit dem Kreditinstitut zu klären.
Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln muss vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit dem Vorhaben wird begonnen, wenn die Investitionsmaßnahme in Angriff genommen bzw. wesentliche finanzielle Engagements eingegangen worden sind. Bei Gründungen werden nur tragfähige Vollexistenzen gefördert. Das bedeutet, dass nach einer angemessenen Anlaufzeit das Unternehmen eine auf Dauer gesicherte Lebensgrundlage für den Betreiber bieten muss.

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