Gewerbliche Schutzrechte

Patentförderprogramm WIPANO

Das Programm WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen –  fördert den kompletten Patentierungsprozess für Unternehmen, die in den vergangenen drei Jahren kein technisches Schutzrecht angemeldet haben. Auch die Unterstützung von Normungsaktivitäten ist möglich. Die neue Förderperiode 2024-2027 ist nun gestartet.
Antragsberechtigte
Mit dem Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte unterstützt. WIPANO richtet sich an KMU im Hauptgewerbe, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung bzw. WIPANO-Förderung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Ablauf und finanzieller Umfang 
WIPANO gliedert sich in zwei Module, wobei Modul 2 optional ist und ausschließlich nach Abschluss von Modul 1 durchgeführt werden kann. Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen durch externe Dienstleister erbracht werden. Die Förderquote beträgt unter Beachtung der genannten Maximalfördersummen 50%.
Leistungspaket
Förderfähige Leistung
maximale 
Fördersumme
Modul 1
Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Recherche zum Stand der Technik (verpflichtend!)
  • Ausarbeitung der (Nach-)Anmeldungen durch Patentanwalt
  • Amtsgebühren für (Nach-)Anmeldungen
  • Beratung zur internationalen Anmeldestrategie
10.000 €
Modul 2 (optional und nur mit Modul 1)
Aktivitäten zur Verwertung
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Anmeldung von Marken und/oder Designs
  • Messeauftritt (Standgebühren)
  • Bau von Prototypen (keine Eigenleistung)
  • rechtliche Beratung/Unterstützung (z.B. Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vertragsverhandlung)
  • weitere Recherchen (z.B. Freedom to operate, Marktrecherche)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzept zur Verwertung
6.000 €
Antragsverfahren
Anträge können nur über das elektronische Formularsystem "easy-online" gestellt werden. Die ausgefüllten Förderanträge müssen außerdem noch in unterschriebener Papierform beim Fördergeber eingereicht werden.
Wichtig 
Wie immer gilt: Starten Sie nicht mit dem Vorhaben, solange Sie nicht den Zuwendungsbescheid erhalten haben!
Die Richtlinie zu WIPANO finden Sie hier als Download. Zum Projektträger PTJ, der das Programm für das Bundeswirtschaftsministerium umsetzt, gelangen Sie hier.