Wettbewerb

Innovationspreis Bayern 2024

Die Bewerbungsfrist endete am 21. Januar 2024. Wir danken allen, die sich um den Innovationspreis Bayern beworben haben.
Im Wettbewerb sind Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und technologieorientierten Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich und überwiegend in Bayern entwickelt worden sind. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind vor nicht mehr als 4 Jahren auf dem Markt eingeführt worden. Die Markteinführung muss zum Zeitpunkt der Bewerbungseinreichung aber erfolgt sein.
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben und dort entsprechende Innovationen entwickelt haben. Die Kriterien für die Teilnahme finden Sie in den Wettbewerbs-Richtlinien und in den einzelnen Preis-Kategorien
Der Innovationspreis Bayern wurde im Jahr 2012 als gemeinsame Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern ins Leben gerufen und wird in zweijährigem Rhythmus verliehen. 
Insgesamt werden bis zu sieben Haupt- und Sonderpreise vergeben. Es handelt sich um Ehrenpreise, die finanziell nicht dotiert sind. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Skulptur. Zudem wird jeder Preisträger in einem Kurzfilm porträtiert, der während der Preisverleihung gezeigt und den ausgezeichneten Unternehmen anschließend zur Verfügung gestellt wird. Beispielhaft finden Sie hier die Kurzfilme zweier Preisträger aus Schwaben: der pro-micron GmbH, Kaufbeuren, und der Solukon Maschinenbau GmbH, Augsburg.
Die Preisträger und alle nominierten Unternehmen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, werden in einer Broschüre zum Innovationspreis Bayern vorgestellt. 
Weitere Informationen zum Innovationspreis Bayern unter www.innovationspreis-bayern.de