Ehrenamt
Ausschuss für Berufsbildung
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) gemäß § 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) sichert gemeinsam mit dem IHK-Hauptamt die Qualität in der dualen Berufsausbildung und schafft mit seiner gesetzlichen Legitimation die Rechtsvorschriften z.B. für öffentlich rechtliche Fortbildungsprüfungen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.
Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs Beauftragte von Seiten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Lehrer der berufsbildenden Schulen an. Die Berufung erfolgt über die Regierung von Schwaben. Der Vorsitz ist alternierend.
Der Ausschuss tagt 3 Mal pro Jahr.
© Bernd Jaufmann