Ehrenamt

Ausschuss für Berufsbildung

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) gemäß § 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) sichert gemeinsam mit dem IHK-Hauptamt die Qualität in der dualen Berufsausbildung und schafft mit seiner gesetzlichen Legitimation die Rechtsvorschriften z. B. für öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Dem Berufsbildungsausschuss gehören je sechs Beauftragte der Arbeitgeberseite, Beauftragte der Arbeitnehmerseite und Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an. Die Mitglieder des Ausschusses werden für längstens vier Jahre berufen. Der Vorsitz ist alternierend.