Voraussichtlich zum 1. August 2026

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung für insgesamt 19 Berufe der Bauwirtschaft wurde im Jahr 1999 erlassen, 2004 um einen weiteren Beruf erweitert, und bedarf einer inhaltlichen und strukturellen Anpassung an aktuelle und künftige Anforderungen sowie einer Modernisierung.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Bestand zunehmend verändert. Der technische Fortschritt sowie insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes erfordern eine Anpassung der Ausbildungsinhalte. Baubetriebe werden z. B. im Bereich der Maßnahmen zur Energieeinsparung und Vermeidung von CO2-Emissionen oder dem Brandschutz stetig mit neuen Vorgaben und technischen Innovationen konfrontiert, auf die sie reagieren müssen. Gebäude werden immer smarter und technische Anlagen, Werkzeuge und Maschinen immer vernetzter. Das verändert auch die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte am Bau. Die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie der Digitalisierung auf die Tätigkeiten der Facharbeiter/-innen in der Bauwirtschaft sollen in einer neuen Ausbildungsverordnung ebenso berücksichtigt werden wie auch das Thema Nachhaltigkeit.
Die 19 Berufe der Bauwirtschaft erfassen eine Vielfalt an Tätigkeiten sowohl im Neubau von Gebäuden oder von Infrastruktur als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege, im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.

Die ursprünglich für August 2024 geplante Neuordnung der Bauwirtschaft verzögert sich und tritt voraussichtlich zum 1. August 2026 in Kraft.