Seit 1. August 2026

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung für insgesamt 19 Berufe (Tief-, Hoch- und Ausbau) der Bauwirtschaft wurde im Jahr 1999 erlassen, 2004 um einen weiteren Beruf erweitert, und bedarf einer inhaltlichen und strukturellen Anpassung an aktuelle und künftige Anforderungen sowie einer Modernisierung.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Bestand zunehmend verändert. Der technische Fortschritt sowie insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes erfordern eine Anpassung der Ausbildungsinhalte. Baubetriebe werden z. B. im Bereich der Maßnahmen zur Energieeinsparung und Vermeidung von CO2-Emissionen oder dem Brandschutz stetig mit neuen Vorgaben und technischen Innovationen konfrontiert, auf die sie reagieren müssen. Gebäude werden immer smarter und technische Anlagen, Werkzeuge und Maschinen immer vernetzter. Das verändert auch die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte am Bau. Die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie der Digitalisierung auf die Tätigkeiten der Facharbeiter/-innen in der Bauwirtschaft sollen in einer neuen Ausbildungsverordnung ebenso berücksichtigt werden wie auch das Thema Nachhaltigkeit.
Die 19 Berufe der Bauwirtschaft im Tief-, Hoch- und Ausbau, z.B. Beton- und Stahlbetonbauer, Maurer, Straßenbauer und Trockenbaumonteur, erfassen eine Vielfalt an Tätigkeiten sowohl im Neubau von Gebäuden oder von Infrastruktur als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege, im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.
Die ursprünglich für August 2024 geplante Neuordnung der Bauwirtschaft ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten.
Grundsätzliches:
  • Stufenausbildung wird durch das so genannte Anrechnungsmodell abgelöst
  • Für die 16 dreijährigen Berufe wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt
    (Teil 1 fließt mit 40 Prozent in die Abschlussnote ein)
  • Inhaltliche Gestaltung der Bauwirtschaftsberufe:
  • 1. Ausbildungsjahr:
    Berufliche Grundbildung – Gemeinsame Ausbildungsinhalte
  • 2. Ausbildungsjahr:
    Bereichsspezifische Ausbildung – bereichsspezifische Ausbildungsinhalte
  • 3. Ausbildungsjahr:
    Berufsspezifische Ausbildung – am Zielberuf orientierte
    Ausbildungsinhalte
  • Überbetriebliche Ausbildung:
    2-jährige Berufe: 24 Wochen + 5 Wahl-Wochen zur Intensivierung
    3-jährige Berufe: 30 Wochen + 9 Wahl-Wochen zur Intensivierung
Das Bundesinstitut für berufliche Bildung (bibb) hat eine Umsetzungshilfe publiziert.