Neuordnung Bauzeichner
Neue Berufsbezeichnung: Bautechnische/r Konstrukteur/-in. Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Zudem tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
In den letzten Jahren hat sich insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst.